WDR-Gesetz
Online-Konsultation bis zum 19. März
Die Landesregierung will das WDR-Gesetz erneut reformieren. Dazu hat sie eine Online-Konsultation zum neuen Gesetz veröffentlicht, die sich an "Bürgerinnen und Bürger, Mediennutzerinnen und Mediennutzer sowie Medienschaffende" richtet. Wichtige Themen sind dabei die Stärkung der Gremien, mehr Transparenz sowie die Finanzierung. So wird etwa danach gefragt, wie viel Radiowerbung künftig noch zulässig sein soll.Um mehr Bürgerbeteiligung zu erreichen, hat das Ministerium für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien dieses Mal nämlich keinen konkreten Entwurf, sondern einen Fragenkatalog vorgelegt. Vier Themenbereiche werden dabei abgeklopft: das „Angebot des WDR“, die „Struktur des WDR“, „Transparenz und Partizipation“ sowie „Werbung und Sponsoring“.„Entsprechen Qualität und Differenzierung des jetzigen Angebots Ihren Erwartungen?“, heißt es da zum Beispiel, oder „Wie sollte der Auftrag des WDR im digitalen Zeitalter mit Blick auf Angebot und Verbreitung aussehen?“ Diese und weitere Fragen sind recht allgemein, einige der bisher gegebenen Antworten fallen entsprechend aus und eher in die Kategorie WDR-Bashing. Da wird aber auch die Beitragsfinanzierung als Ganzes in Frage gestellt – auch wenn das WDR-Gesetz diesen Punkt gar nicht regeln kann.Vielleicht umso wichtiger, dass sich viele Medienschaffende an der Online-Konsultation beteiligen, die noch bis zum 19. März läuft. Schließlich betrifft es Journalistinnen und Journalisten im besonderen Maße, wie der WDR in Zukunft aufgestellt sein wird.Ein Regierungsentwurf soll nach der Sommerpause vorliegen und dann im Parlament beraten werden. Zuletzt wurde das WDR-Gesetz 2009 unter der damaligen schwarz-gelben Landesregierung novelliert.