Mitglied werden
Login Logout Mitglied werden
Warenkorb

Bildjournalismus

OVG bestätigt Fotoverbot der Kölner Oper

20.03.2013

Die Oper Köln darf entscheiden, welche Bildjournalisten bei einer Premiere in ihrem Haus fotografieren. Das hat das Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen in Münster in zweiter Instanz entschieden, wie die taz berichtet.Geklagt hatte der Axel-Springer-Verlag gegen die Stadt Köln als Trägerin der Oper. Letztere hatte einem Fotografen der BILD 2009 Aufnahmen von der Premiere von "Samson und Dalila" untersagt. Das Haus befürchtete eine sensationsgetriebene Berichterstattung über die Inszenierung, die wegen Gewaltszenen und erkrankten Sängern schon vorab umstritten war.Dem Gericht zufolge muss die Oper zwar Journalisten auf Anfrage Auskunft erteilen. Sie ist aber nicht dazu verpflichtet, Fotografen zur Premiere zuzulassen. Für die Bildberichterstattung reiche es, wenn ausreichend Pressematerial mit Probenfotos zur Verfügung stünde.Gegen das Urteil haben mehrere Journalisten- und Fotografen-Vereinigungen protestiert, weil sie darin einen Einschnitt in die Pressefreiheit sehen und weil der erzwungene Rückgriff auf PR-Fotos den journalistischen Auftrag der Presse konterkariert. Unter anderem kritisierte der DJV-Vorsitzende Michael Konken, dass so die freie und ungehinderte Bildberichterstattung so eingeschränkt werde.
 
Eine Revision ist nicht möglich. Springer kann allerdings beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einlegen.

zum Beitrag der taz (19.3.13)

Medienszene