Mitglied werden
Login Logout Mitglied werden
Warenkorb

Medienstaatsvertrag gilt

Passen Sie Ihr Impressum an

20.11.2020

Seit Samstag, 7. November 2020, gibt es den Rundfunkstaatsvertrag nicht mehr. Seit diesem Tage gilt der neue Medienstaatsvertrag. Dies hat auch eine wichtige Änderung für viele Seitenbetreiber, Versandhändler, Blogbetreiber und andere zur Folge. Eine entscheidende Angabe betrifft das Impressum.

Wer ist davon betroffen?
Reine Online-Shops, die lediglich Produktseiten führen, bleiben außen vor von dieser Regelung. Auch der Betrieb einer Seite „Über uns“, auf der das Unternehmen kurz vorgestellt wird, löst diese Pflicht noch nicht aus.

Betroffen sind aber Blogs oder andere meinungsbildenden Telemedien. Dazu gehören aber auch alle Auftritte in sozialen Medien, also die Facebook-Fanpage, Instagram-Story, Pinterest-Pinnwand, der Youtube-Channel, die LinkedIn-Seite, der Twitter-Kanal eines Unternehmens und ähnliche Auftritte. Auf diesen muss immer ein inhaltlich Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV genannt werden.

Passen Sie Ihr Impressum an, falls Sie dort diese Zeile stehen haben: "Inhaltlich verantwortlich gem. § 55 Abs. 2 RStV". Seit dem 7. November heißt nun "verantwortlich gem. § 18 Abs. 2 MStV". Inhaltlich hat sich ansonsten jedoch nichts geändert. 

Nordrhein-Westfalen Online-Meldungen
Landesverband NRW