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DJV

Planungssicherheit für Öffentlich-Rechtliche begrüßt

18.07.2018

Berlin, 18.07.2018 – Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erhebung des Rundfunkbeitrags als „wichtigen Beitrag zur Planungssicherheit“, wie DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall betont. Von dem Urteil (Az. 1 BvR 1675/16, 1 BvR 981/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 745/17) profitierten die öffentlich-rechtlichen Anstalten in gleichem Maß wie Tausende von Journalistinnen und Journalisten, die für ARD, ZDF und Deutschlandradio tätig sind. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor die Erhebung des Rundfunkbeitrags weitgehend für verfassungskonform erklärt. Nur die Beitragserhebung für Zweitwohnungen sei grundrechtswidrig, urteilte das Gericht.„Ich hoffe, dass mit dem Richterspruch die juristischen Auseinandersetzungen um die notwendige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ihr Ende finden“, so der DJV-Vorsitzende. Auf Dauer wirke sich die Unsicherheit um die Finanzierung belastend auf die Mitarbeiter aus. Jetzt gelte es, die Mittel aus dem Rundfunkbeitrag gerechter als bisher unter den Sendern zu verteilen.Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Hendrik ZörnerBei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20Die Pressemitteilung gibt es auch auch unter www.djv.de

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