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Verfassungsgericht

Rechte der Urheber gestärkt

29.11.2013

Der DJV freut sich darüber, dass das Bundesverfassungsgericht die Position von freien Journalistinnen und Journalisten gestärkt hat - und zwar mit einem Beschluss zu Vergütungsanpassungen im Urheberrecht. Den im Urheberrechtsgesetz festgeschriebenen Anspruch von Urhebern auf angemessene Honorare haben die Karlsruher Richter für verfassungsgemäß erklärt. Im konkreten Fall ging es um die Angemessenheit von Übersetzerhonoraren im Verlagswesen (Az. 1 BvR
1842/11 und 1 BvR 1843/11).Grundlage für das Urteil war der Anspruch auf angemessenes Honorar aus Paragraf 32 Urhebervertragsgesetz. Er macht es Urhebern möglich, trotz eines für sie geltenden anderslautenden Vertrags, auf Änderung genau dieses Vertrags zu klagen - oder auf Zahlung weiterer Vergütungen. Natürlich in den Fällen, in denen das Ausgangshonorar als unangemessen anzusehen ist.Der beklagte Verlag hatte im konkreten Fall darin eine Verletzung des Grundrechts auf Berufsfreiheit gesehen. Diese Einschränkung der Berufsfreiheit sah das Gericht jedoch als zulässig an.

DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken sieht in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts eine deutliche Stärkung auch der freien Journalistinnen und Journalisten. „Damit ist auch die gesetzliche Grundlage der Gemeinsamen Vergütungsregeln klar bestätigt worden“, erklärte er. Jetzt sei der Gesetzgeber gefordert, endlich ein Verbandsklagerecht zu deren Durchsetzung einzuführen.„Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD hat der neuen Regierungsmehrheit die Reform des Urhebervertragsrechts ins Stammbuch geschrieben, um die Position der Kreativen zu stärken“, sagte Konken.

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