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Nackt-Protest

Rechtliche Schritte gegen Journalisten?

03.01.2014

Nach der Protestaktion einer Femen-Aktivistin im Weihnachtsgottesdienst im Kölner Dom prüft das Erzbistum Köln, ob es gegen die Journalisten vorgeht, die Aktion publizistisch begleitet haben. Ihnen könnte ein Verfahren wegen Beihilfe drohen. Man halte sich offen, Anzeige zu erstatten, erklärte Dompropst Norbert Feldhoff Medienberichten zufolge. Es sei aber noch nichts entschieden.

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete, waren neben einem Kameramann der Firma Hans Paul Media auch Text- und Bildjournalisten vom Kölner Express vor Ort. Sie seien offensichtlich vorab informiert gewesen. Unter anderem habe der Express die junge Aktivistin schon vor der Aktion fotografiert, als sie angezogen und mit einem Tuch um den Kopf in der ersten Reihe saß.

Der DJV-NRW sieht darin keinen Anlass für Ermittlungen gegen die Reporter. Es gehöre nun mal "zur Berufsausübung eines Journalisten, dass er auf einen Tipp oder einen Hinweis reagiert", erklärte Pressereferentin Silke Bender gegenüber dem WDR. Ein Verfahren gegen Journalisten wäre vor diesem Hintergrund ein "Unding".

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