DJV-NRW begrüßt Urteil des Verwaltungsgerichts
Rollen müssen klar verteilt sein: Berichterstattung liegt nicht bei der Polizei
„(Foto-) Journalisten berichten, Polizisten schützen. Wir begrüßen die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen“, so Frank Stach, Landesvorsitzender NRW des Deutschen Journalisten Verbandes, „dass Polizisten bei Demonstrationen für ihre Öffentlichkeitsarbeit nicht fotografieren dürfen. Dies ist die originäre Arbeit unabhängiger Journalisten.“ Leider gebe es in den letzten Jahren die Tendenz, dass die Pressestellen von Polizei und Feuerwehr bei Einsätzen selbst intensiv berichten, so Stach weiter. Das könne nicht im Interesse der Unabhängigkeit von Medien und nicht im Interesse von Staatsferne sein. „Das Urteil des Gerichts stellt noch einmal die Rollenverteilung klar. Eine Behörde kann nicht die journalistische Berichterstattung übernehmen. Damit wird die Arbeit der Journalisten deutlich gestärkt“, freut sich der Landesvorsitzende.Polizisten aus Essen hatten im Mai bei einer Kundgebung Demonstranten fotografiert und deren Bilder in den Sozialen Medien veröffentlicht. Zwei Teilnehmer klagten dagegen vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und bekamen heute Recht: Polizisten dürften nur fotografieren, wenn es Anhaltspunkte für Gefahr gebe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ebenfalls vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wird demnächst die Klage des Verlages Lensing-Wolf gegen das Portal der Stadt Dortmund (dortmund.de) zu einem ähnlichen Thema verhandelt. Die klare Trennung von Staat und Berichterstattung ist auch Thema des Journalistentages, der in diesem Jahr am 17. November in Dortmund stattfindet.
Kontakt: Beate Krämer, Pressereferentin, 0211 233 99-200