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Freie Journalistinnen und Journalisten Thema im Medien- und Kulturausschuss

Soforthilfe: Politik erkennt Nachbesserungsbedarf

01.10.2020

Um die Zukunft von freien Journalistinnen und Journalisten und anderen Soloselbstständigen ging es am heutigen Donnerstag, 1. Oktober 2020 bei der Sitzung des Medien- und Kulturausschusses im Düsseldorfer Landtag. Als Experte war Volkmar Kah, Geschäftsführer des Deutschen Journalistenverbands, Landesverband NRW (DJV-NRW) dabei.

Kah stellte den Ausschuss-Mitgliedern unter anderem die jüngste Umfrage des DJV-NRW vor, nach der die teilnehmenden freien Journalistinnen und Journalisten von Umsatzeinbußen von im Schnitt etwas mehr als 50 Prozent berichten. Der Geschäftsführer bekräftigte zudem die Forderung des DJV-NRW nach einem neuen, auf die Lebenswirklichkeit angepassten Hilfeprogramms. Kah: „Betroffen von der aktuellen Krise sind mehr als 10.000 freie Journalistinnen und Journalisten in ganz Nordrhein-Westfalen. Diese sind ein wesentlicher Bestandteil der Medienlandschaft in NRW“.

SPD: Geschäftsgrundlage auf breiter Front weggebrochen

Auf die fünfstellige Zahl hob auch der dem Ausschuss vorliegende Antrag der Sozialdemokraten ab. Im Zusammenhang mit den freien Journalistinnen und Journalisten spricht die SPD  darin von „noch nie dagewesenen Existenzgefahren und -ängsten“ und dass die Betroffenen „ohne Unterstützung vor immensen Schäden“ stünden. Gleiches  attestiert auch die CDU in ihrem Entschließungsantrag: Den Soloselbstständigen sei in „breiter Front die Geschäftsgrundlage weggebrochen“. Zwar sprechen die Christdemokraten von einem erfolgreichen Anlauf des Soforthilfe-Programms, räumen allerdings auch ein, dass es „durch die Verwendungsmöglichkeiten auf Bundesebene“ nicht seine „beabsichtigte Wirkung“ entfalte, da „zahlreiche Solo-Selbstständige praktisch vollkommen leer ausgehen und entsprechende Existenzängste weiterhin bestehen“.

Von Rückforderung gezahlter Soforthilfe absehen

Nicht erst seit gestern fordert der DJV-NRW daher ein an die Lebenswirklichkeit angepasstes Soforthilfe-Programm, das etwa einen „Unternehmerlohn“ in angemessener Höhe erlaubt. Sprich: Das dazu dient, den eigenen Lebensunterhalt zu decken.

Zum empfohlenen Maßnahmenpaket des DJV zählt zudem ein bis Mitte 2021 laufendes Programm zur Arbeitsförderung durch den Bund. Mit der Maßnahme sollten unter anderem Auftraggeber in der Wirtschaft durch finanzielle/steuerliche Anreize dazu bewegt werden, mit Freien auf Grundlage von Pauschalverträgen bzw. mit festem Auftragsvolumen zusammenzuarbeiten. Darüber hinaus sollten Hilfen bereitgestellt werden, mit denen auch flexible Betriebsausgaben wie etwa Fahrt‐ und Übernachtungskosten sowie notwendige Neuinvestitionen (Fotokameras, Aufnahmegeräte, Computerausrüstung) übernommen werden. Außerdem fordert der DJV-NRW, verkürzt gesagt, auf die Rückforderung von Hilfszahlungen zu verzichten, zumindest dann, wenn bestimmte qualifizierende Tatbestände vorliegen.

Ein Teil dieser Forderungen finden sich nun auch in dem Antrag der SPD wieder. Vorschläge, die der DJV-NRW ausdrücklich begrüßt. Kah: „Generell ist es ein gutes Signal, dass sich die Fraktionen im Landtag einig sind, dass es hier Nachbesserungsbedarf gibt. Insbesondere bei den freien Journalistinnen und Journalisten, die bei Landesprogrammen für Kulturschaffende bisher durchs Raster gefallen sind. Nun muss die Praxis zeigen, ob das Land das auch mit Leben füllt.“

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