Medienpolitik
Stellungnahme zur LMG-Novelle
Um Meinungsvielfalt zu sichern, muss die Konzentrationskontrolle, die bisher nur für den Rundfunk gilt, auf andere Medien ausgedehnt werden. Konzentrationsregelungen muss es für alle Verbreitungswege in einer Region geben. Für die Beteiligung an Rundfunksendern sollten absolute prozentuale Obergrenzen definiert werden, die nicht überschritten werden dürfen. Die Zukunft des Lokalfunk im Zweisäulen-Modell muss gesichert bleiben.Das sind wesentliche Forderungen des DJV-NRW zur anstehenden Novelle des nordrhein-westfälischen Landesmediengesetzes (LMG). Eine entsprechende Stellungnahme veröffentlichte der DJV-NRW nach den Sitzungen von Landes- und Gesamtvorstand Ende Februar.In ihr befasst sich der DJV-NRW auch mit geplanten Änderungen rund um den NRW-Lokalfunk, mit der Medienkommission und der Stiftung Partizipation und Vielfalt, die die Landesregierung im LMG verankern will.Das Landesmediengesetz (LMG) wurde zuletzt 2009 geändert. Die damalige schwarz-gelbe Landesregierung hat darin unter anderem das Zwei-Säulen-Modell für den Lokalfunk aufgeweicht und die Medienkonzentration erleichtert. Damit kam sie den Interessen der Verlage entgegen und hat nach Überzeugung des DJV-NRW die Meinungsvielfalt im Land geschwächt. Den Anforderungen an den Medienwandel wurde das LMG damit jedenfalls nicht gerecht.Dass Rot-Grün nun eine erneute Novelle des LMG plant, begrüßt der DJV-NRW ausdrücklich. Denn damit besteht die Chance, die Rahmenbedingungen so zu ändern, dass ein plurales und qualitativ hochwertiges journalistischen Angebot gesichert wird.