Deutsche Welle
Tarifabschluss vereinbart
Endlich ist es zu einem Abschluss der Tarifverhandlungen bei der Deutschen Welle gekommen. Über Monate hinweg hatte die Geschäftsleitung darauf bestanden, Gehälter und Honorare nur im Gegenzug zu Einschnitten bei den Betriebsrenten zu erhöhen.Am 17. Mai kam es doch noch zum Durchbruch: Sender und Gewerkschaften verständigten sich im Prinzip auf den Kompromiss, dem sie bereits im Februar sehr nahe gewesen waren. Die Gremien von DW und Gewerkschaften müssen dem Abschluss noch zustimmen.Wie sieht das Ergebnis im Einzelnen aus? Die Gehälter der Festangestellten werden rückwirkend zum 1. Januar 2016 um 1,9 Prozent angehoben, zum 1. Februar 2017 dann noch einmal um 2,1 Prozent. Zudem erfolgt eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro.Die Mindesthonorare der freien Mitarbeiter steigen zum 1. Juni 2016 um 2,1 Prozent und zum 1. Februar 2017 um 2,3 Prozent. Hier wurden zwei zusätzliche Einmalzahlungen vereinbart: zum 15. Juli 2016 und zum 15. Februar 2017 (einmal in Höhe von 2,1 Prozent der Vorjahreshonorare bzw. maximal 500 Euro, einmal in Höhe von 2,3 Prozent der Vorjahreshonorare bzw. maximal 350 Euro). Besondern erfreulich: Der Sender hat zugesagt, in der Tarifrunde 2018/2019 nicht nur die Mindesthonorare, sondern auch die effektiv gezahlten Honorare zu erhöhen. Versprochen wurde auch, Honorare für gleiche Tätigkeiten in allen Sprachen zügig anzugleichen.Bei den Renten, dem Knackpunkt einer Annäherung seit 2015, steht nun fest, dass sich die DW nicht von der ARD abkoppeln wird. Eine Regelung für die Erhöhung der Altersbezüge auf Grund des Versorgungstarifvertrags (VTV) der DW wird es erst nach einer Lösung auf ARD-Ebene geben. Vorläufig steigen die Bezüge um die Hälfte der Gehaltserhöhung, mindestens aber um 1 Prozent. Die Renten für 2015 werden zum 1. September 2015 nachträglich um 2,95 Prozent angehoben. Die Renten der Versorgungsempfänger nach VTV werden analog zu den Gehältern angehoben.Der Tarifabschluss enthält zudem erfreuliche soziale Komponenten: Allen Volontären und Azubis mit mindestens befriedigenden Leistungen soll ein Anschlussvertrag angeboten werden. Der Urlaubsanspruch für Azubis erhöht sich auf 28 Tage, der für Volontäre auf 36 – gerechnet für die gesamte Dauer des Volontariats (18 Monate).