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Deutsche Welle

Tipps für Freie

07.07.2014

Der radikale Umbau bei der Deutschen Welle geht weiter. Journalistische Eigenproduktionen werden abgeschafft. Neben zahlreichen TV-Formaten betrifft dies auch Radio- und Multimedia-Angebote.

Viele freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen vor der Frage, ob sie noch eine Zukunft bei der DW haben und wie die dann aussieht. Welche rechtlichen Mittel haben sie, sich gegen die Einschränkung oder Beendigung ihrer Mitarbeit zu wehren?

Können arbeitnehmerähnliche Freie bzw. solche mit Honorarrahmenvertrag nachträglich noch den Arbeitnehmerstatus geltend machen, damit der Kündigungsschutz greift? Und was gilt für diejenigen freien Mitarbeiter, die nicht als Arbeitnehmer zu qualifizieren sind? Welche Einschränkung in der Autragslage müssen sie hinnehmen und wann sind Ausgleichzahlungen fällig? Und was muss die DW beachten, wenn sie ein Auftragsverhältnis ganz beenden will?

Antworten auf solche Fragen gibt ein <link fileadmin user_upload landesverbaende nrw bilder dw link-file>"Tipps für Freie", das Michael Hirschler, Freienreferent des Bundesverbands, zusammengestellt hat.

Darüber hinaus können sich NRW-Mitglieder natürlich in der Landesgeschäftsstelle beraten lassen.

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