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DJV-NRW zum Urteil Lensing-Wolff gegen die Stadt Dortmund

Trennung von Staat und Presse lässt sich nicht mit Umfang messen

11.06.2021

„Wenn Kommunen über ihre Informationspflicht hinaus auf ihren Internetseiten im journalistischen Stil Bericht erstatten, ist das ein Verstoß gegen die im Grundgesetz garantierte Trennung von Staat und Presse“, bewertet Frank Stach, Landesvorsitzender des DJV-NRW, das Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm zur Klage des Verlages Lensing-Wolff gegen die Stadt Dortmund.

Das Gericht hatte gestern, 11. Juni, entschieden, dass das Nachrichtenportal dortmund.de insgesamt keine Gefährdung der Pressefreiheit darstelle. Im Berufungsprozess wehrte sich die Stadt Dortmund gegen die Vorwürfe des Verlags Lensing-Wolff, auf dortmund.de würde im journalistischen Stil über Ereignisse in Dortmund berichtet, Veranstaltungstipps gegeben oder Hintergrundberichte veröffentlicht. Der klagende Dortmunder Verlag hält dagegen und hat nun Berufung eingelegt. Sein Ziel: Die Revision durch den Bundesgerichtshof (BGH).

„Es ist gut, dass diese Frage höchstrichterlich geklärt wird“, so Stach. „Es kommt nicht darauf an, in welchem Umfang die Stadt Dortmund das Gebot der Staatsferne bricht“, macht der Landesvorsitzende deutlich und hinterfragt damit das gestrige Urteil. Das OLG Hamm argumentiert, die von der Klägerseite aufgeführten Beispiele - unter anderem Berichte über Borussia Dortmund oder kulturelle Veranstaltungen in der Region - seien zwar eindeutige Verstöße gegen das Gebot, entscheidend sei aber die Gesamtbetrachtung des städtischen Internetauftritts, nicht die einzelnen Verstöße. Die würden in der Fülle der Informationen untergehen. „Dass Verstöße nur dann zu ahnden sind, wenn sie in Relation zum Angebot stehen, hat es noch nie gegeben. Vor dem BGH kann dieses Argument unmöglich eine Rolle spielen“, hofft Frank Stach. 

Am 8. November 2019 hatte das Landgericht Dortmund dem klagenden Verlag Lensing-Wolff in der erster Instanz Recht gegeben. Damals forderte der Verlag, die Stadt Dortmund müsse ihr Telemedienangebot im Rahmen der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit auf die redaktionelle Darstellung der eigenen Aktivitäten beschränken. Dagegen war die Stadt nun gestern in Berufung gegangen. Man müsse dem Informationsanspruch der Bürger:innen nachgehen, argumentierte die Stadt Dortmund. Das Angebot sei ein Beitrag zur kommunalen Daseinsvorsorge.

„Ein völlig falscher Rückschluss“, urteilt der DJV-NRW Landesvorsitzende Stach. „Der Sparkurs der Verlage und der Rückzug aus der Fläche wie von Funke in Dortmund hat eine Reaktion der Kommune geradezu provoziert. Dafür kann man den Verlag kritisieren und zu mehr Verantwortung aufrufen. Nichtsdestotrotz darf staatliche Berichterstattung nicht die Lücken der lokalen Berichterstattung füllen. Wenn der Staat gesellschaftliche Verantwortung übernehmen und die Pressevielfalt stärken möchte, dann muss die Politik Instrumente erwirken, die Redaktionen vor Ort besser auszustatten und Voraussetzungen für einen finanzierbareren Lokaljournalismus zu schaffen. Dass bedeutet aber ausdrücklich nicht, dass man sich als staatliches Organ selber zur Presse ernennt.“ Gleichzeitig fordert der DJV-NRW den Verlag Lensing-Wolff aber auch zu mehr Verantwortung aus. „Der Sparkurs des Verlags in den vergangenen Jahren hat eine Reaktion wie diese der Kommune geradezu provoziert.“

Der Prozess hat über Dortmund hinaus große Signalwirkung. Der DJV, andere Medienhäuser und Städte verfolgen den Prozess mit großem Interesse. Mehrere Landgerichte in Deutschland hatten zuvor bereits im Sinne der Medienhäuser gegen kommunale Internet-Auftritte entschieden. „Dortmund ist kein Einzelfall. Wir kennen solche Bestrebungen auch aus verschiedenen anderen Verwaltungen in NRW. Am Ende braucht es daher eine Verständigung staatlicher Verwaltungen auf klare Grenzen staatlicher Information. Hier ist auch die Landespolitik in der Pflicht“, fordert Frank Stach.

Ansprechpartnerin: Marie Kirschstein, Referat für Kommunikation und Marketing, Tel: 0211/23399-200, marie.kirschstein@djv-nrw.de 

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