Verwaltungsgericht Düsseldorf
Urteil zur LfM-Vergabe von UKW-Frequenzen an deutsch-türkisches Radio "Metropol FM"
Im Eilverfahren hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf im November 2015 das Ausschließen der Öffentlichkeit bei der Lizenz-Zuweisung von elf UKW-Frequenzen bemängelt und damit dem Antrag von "deinFM“ stattgegeben. Nach halbjähriger Verfahrensdauer liegt jetzt das Urteil vor: Die NRW-Lokalradio-Betreiber, die hinter der geplanten Jugendwelle "deinFM" stecken, erhalten zwar formell erneut Recht (das Ausschließen der Öffentlichkeit war rechtswidrig), inhaltlich haben die Richter an der Entscheidung aber nichts auszusetzen.So heißt es in der Pressemitteilung der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) vom 2. August 2016: "Das Verwaltungsgericht sieht allerdings keine Mängel bei der getroffenen Auswahlentscheidung. Allein die nichtöffentliche Entscheidungsfindung der LfM verstieß nach Ansicht des Gerichts gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit, den die Medienkommission auch bei diesem Zuweisungsverfahren hätte anwenden müssen." Die LfM teilt weiterhin mit, dass das Gerichtsurteil die Möglichkeit eröffne, das Verfahren ohne neue Ausschreibung und neue Bewerbungen fortzuführen. Direktor Jürgen Brautmeier werde für die nächste Sitzung der Medienkommission einen Vorschlag machen.Die LfM-Medienkommission hatte am 23. Januar 2015 in nichtöffentlicher Sitzung entschieden, die elf freien UKW-Frequenzen an das deutsch-türkische Radio "Metropol FM" zu vergeben. Zum Bedauern und Ärger der Lokalfunk-Verleger: Sie wollten als Senderkette mit größerem Gebiet für Anzeigenkunden attraktiver und wirtschaftlicher werden (siehe unsere Meldung dazu vom 23.01.2015).Nach der Eilentscheidung des Gerichts im November 2015 hatte der DJV-NRW-Vorsitzende Frank Stach für eine transparente und schnelle Vergabe der Frequenzen plädiert (siehe unsere Pressemitteilung vom 11.11.2015). Monate des Stillstands seien für alle Beteiligten ein Rückschlag. Die sind nun auf alle Fälle vergangen.Siehe zu dem Thema auch den Bericht auf radioszene.de