Pressekodex
Verbot der Diskriminierung muss bleiben
Der DJV hat den Deutschen Presserat aufgefordert, am Verbot der Diskriminierung im Pressekodex festzuhalten. Anlass ist die Sitzung des Presserates am morgigen Mittwoch, auf der die Ziffer 12.1 des Pressekodex auf der Tagesordnung steht. Diese Bestimmung sieht vor, dass in der Berichterstattung über Straftaten die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt wird, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. „Dieser Diskriminierungsschutz hat sich bewährt“, sagte DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. Es gebe keinen Grund, ihn abzuschaffen.Die Ziffer 12.1 des Pressekodex verbiete nicht die Erwähnung der ethnischen Herkunft oder der Religionszugehörigkeit von Straftätern, sondern stelle sie in einen Zusammenhang mit der Straftat, über die Journalisten berichten wollten. Überall: „Dass Medien nach den Silvesterkrawallen in Köln erst spät und zum großen Teil sehr zurückhaltend berichtet haben, lag nicht am Pressekodex, sondern an der Desinformation der Kölner Polizei.“Der DJV-Vorsitzende rief den Presserat auf, über das Diskriminierungsverbot offensiv zu informieren: „Das ist das beste Mittel, um ,Lügenpresse‘-Rufern das Wasser abzugraben.“