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DJV Bundesverband

Verfassungsgericht verschiebt Tarifeinheit zu Arbeitsgerichten

11.07.2017

Der Deutsche Journalisten-Verband sieht in dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tarifeinheitsgesetz einen Verschiebebahnhof zu den Arbeitsgerichten. Das Gericht hatte am Dienstagmorgen das Gesetz in weiten Teilen für verfassungskonform erklärt, aber dem Gesetzgeber aufgetragen, die Interessen der Berufsgewerkschaften besser zu schützen (Az. 1 BvR 1571/15). Es ließ ausdrücklich die Befassung der Fachgerichte mit Teilaspekten der Tarifeinheit zu. Karlsruhe sieht darüber hinaus die Gefahr, „dass die Belange der Angehörigen einzelner Berufsgruppen oder Branchen bei der Verdrängung bestehender Tarifverträge einseitig vernachlässigt werden“.
Der Gesetzgeber müsse hier Abhilfe schaffen. Weiter heißt es in der Mitteilung aus Karlsruhe: „Bis zu einer Neuregelung darf ein Tarifvertrag im Fall einer Kollision im Betrieb nur verdrängt werden, wenn plausibel dargelegt ist, dass die Mehrheitsgewerkschaft die Belange der Angehörigen der Minderheitsgewerkschaft ernsthaft und wirksam in ihrem Tarifvertrag berücksichtigt hat.“ Zwei Verfassungsrichter gaben ein Sondervotum zu dem Gesetz ab, das die Kritik der Berufsgewerkschaften stützte.

DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall erwartet von den Arbeitsgerichten, dass sie das Sondervotum der Verfassungsrichter Baer und Paulus berücksichtigten. Überall: „Über den Umweg der Arbeitsgerichte kann das Tarifeinheitsgesetz dann erneut in Karlsruhe landen.“https://www.djv.de/startseite/profil/der-djv/pressebereich-download/pressemitteilungen/detail/article/an-arbeitsgerichte-verschoben.html

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