Deutschlandradio
Vergütungs- und Honorartarifverhandlungen erfolgreich beendet
Es ist kompliziert, aber ein guter Abschluss
2,2 % und 2,35 % für Feste und Freie
Der DJV und Ver.di haben sich mit Deutschlandradio auf einen neuen Tarifvertrag sowie auf einige strukturelle Veränderungen verständigt. Das Vertragswerk ist dieses Mal besonders komplex und kompliziert, daher ungewöhnlich umfangreich. Die getroffenen Vereinbarungen sind nach Überzeugung der Gewerkschaften ein sehr guter Kompromiss, der einerseits (deutlich) mehr Geld bringt und andererseits vertretbare strukturelle Veränderungen enthält.
Der neue Tarifvertrag gilt für Feste und Freie, für „Azubis“ und Praktikant/innen, für Volontär/innen und Trainees sowie für Versorgungsempfänger/innen. Er hat - wie von beiden Gewerkschaften stets gefordert - eine Laufzeit von 24 Monaten, d.h. vom 1.4.2017 bis 31.3.2019.
Das bedeutet für alle Festangestellten:
+ Rückwirkend zum 1.4.2017 steigen die Gehälter um 0,4 Prozent. Dies geht auf den „Änderungs- und Vergütungstarifvertrag“ von 2015 zurück und hat damit zu tun, dass inzwischen der „Tarifvertrag zum Fortbestand und zur Weiterentwicklung der Versorgungsysteme“ (kurz „ARD-Altersversorgung“) vereinbart wurde.
+ Auf diese 0,4 Prozent „aufsetzend“ steigen die Gehälter ebenfalls rückwirkend zum 1.4.2017 um 2,2 Prozent. Dies wird in Form einer pauschalierten Einmalzahlung zwischen 890 Euro und 1.140 Euro - je nach Vergütungsgruppe - abgegolten.
+ Diese Nachzahlung wird es jedoch erst im April 2018 geben - Grund: Ab 2018 wird die gesamte Gehaltszahlung von Deutschlandradio nicht mehr über das ZDF, sondern über den WDR abgewickelt.
Der WDR kann jedoch aus technischen Gründen in Zusammenhang mit der Umstellung die Gelder nicht eher auszahlen.
+ Für den Zeitraum vom 1.1.2018 bis 31.3.2019 werden die Gehälter um weitere 2,35 Prozent erhöht. Damit steigen die Gehälter während der 24monatigen Laufzeit vom 1.4.2017 bis 31.3.2019 um fast fünf Prozent (0,4 + 2,2 +2,35 + Zinseszinseffekt).
+ Im bereits erwähnten „Tarifvertrag zum Fortbestand und zur Weiterentwicklung der Versorgungsysteme“ von 2015 wurde auch vereinbart, dass alle Festangestellten eine Einmalzahlung von 302 Euro pro Mitarbeiterkapazität erhalten, wenn die Frage der Altersversorgung neu geregelt ist. Das ist jetzt der Fall, gleichwohl verzichten wir auf diese Zahlung - Grund: Abweichend von den anderen in der ARD bereits vereinbarten Tarifverträgen erhalten wir die oben genannten zusätzlichen 2,35 Prozent nicht für zwölf, sondern für 15 Monate! Insofern wird der Verzicht auf die 302 Euro überkompensiert - als Ausgleich von Deutschlandradio dafür, dass die Nachzahlungen für neun Monate in 2017 erst zum April 2018 geleistet werden (siehe oben).
+ Azubis (180 Euro) und Praktikanten (70 Euro) erhalten die Einmalzahlungen auch im April 2018.
Die Freien erhalten folgende Anpassungen:
+ Die Honorare für freie Mitarbeiter (inkl. Juniorprogrammmitarbeiter und Honorarzeitverträgler) werden zum 1.1.2018 auch um 2,2 und 2,35 % (inkl. Zinseffekt 4,6 %) und mindestens um 1 Euro angehoben. Das gilt auch für Sonder- und Bestandshonorare.
+ Für freie Mitarbeiter, die 2017 einen Urlaubsanspruch geltend gemacht haben, gibt es eine Einmalzahlung in Höhe von 1.290 Euro. In dieser Pauschale ist analog der Gehaltszahlungen der Ausgleich für die Leermonate (seit 1.4.17) und die Vorziehung der zweiten Steigerung (2,35 % zum 1.4.18) verrechnet. Laufzeit des Tarifvertrages auch 24 Monate bis zum 31.3.2019.
Für die Versorgungsempfänger gilt:
+ Nach den Regeln zur Anpassung der Renten aus dem ARD-Tarifvertrag zum Fortbestand und zur Weiterentwicklung der Versorgungssysteme ergibt sich eine Erhöhung um 3,02 % zum 1.1.2018.
+ Für die neun Leermonate werden 202 Euro nachgezahlt. In diesem Zusammenhang konnten wir zusätzlich einen Nachteil für Kolleginnen und Kollegen ausgleichen, die zur Mitte 2017 aus dem Deutschlandradio ausgeschieden sind. Sie bekommen 404 Euro.
Weitere Vereinbarungen:
Auf Wunsch der Geschäftsleitung wurden in dieser Tarifrunde auch eine Reihe sogenannter „Strukturthemen“ verhandelt. Dabei geht es ausdrücklich nicht um Sparmaßnahmen zu Gunsten von Deutschlandradio: Alle in Zusammenhang mit den verabredeten Veränderungen einhergehenden Einsparungen werden an die Belegschaft weitergegeben, beim Familienzuschlag wie beim Urlaubsgeld.
+ Umstellung auf die nachschüssige Gehalts- und Versorgungszahlung: Wie schon erwähnt, übernimmt der WDR zum 1.1.2018 die Abwicklung der Gehalts- und Honorarzahlungen für Deutschlandradio. Damit einher geht auch, dass die Gehaltsauszahlungen in vier Schritten im Laufe des Jahres 2018 auf das Monatsende umgestellt werden. Beginnend im Mai verschieben sich die Gehaltszahlungen im Juli, September und November um eine Woche. Die durch diese Umstellung erzielte Einsparung kompensiert Deutschlandradio - als Gegenleistung wird das Urlaubsgeld um 50 Euro pro Jahr erhöht.
+ Verzicht auf Jubiläumszahlungen und Auszahlung der Rückstellungen: Von 2019 an wird es keine Sonderzahlungen mehr geben zum 25jährigen und 40jährigen Betriebsjubiläum. Keinem Jubilar/keiner Jubilarin geht jedoch etwas verloren: Alle Betroffenen erhalten eine Einmalzahlung, die sich aus den individuell gebildeten Rückstellungen für Jubilare speist und den erworbenen Anspruch der Betroffenen voll abdeckt. Auch das Anrecht auf eine Arbeitsbefreiung (Sonderurlaub) im Jubiläumsjahr bleibt unangetastet.
+ Da Deutschlandradio ab 2019 keine Rückstellungen mehr bilden muss für Jubiläen, wird das dadurch eingesparte Geld an die Belegschaft ausgeschüttet: In den Vergütungsgruppen A bis F steigt das Urlaubsgeld um weitere 73 Euro pro Jahr, in den Gruppen G bis I um weitere 119 Euro.
+ Familienzuschlag: Analog zur der seit Jahren geltenden gesetzlichen Regelung wird der Familienzuschlag schrittweise umgestellt auf eine Auszahlung bis maximal zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Im Gegenzug steigt der Zuschlag um 14 Euro pro Kind und Monat.
+ Urlaubsanspruch: Wer das Haus bereits nach sechs Monaten und einem Tag eines Kalenderjahres verlässt, für den gelten ab 2018 die Regeln des gesetzlichen Urlaubsanspruchs (d.h. anteiliger Jahresurlaub). Bislang bestand in diesem Fall ein Anspruch auf 31 Urlaubstage. Als Gegenleistung erhöht Deutschlandradio das Urlaubsgeld um weitere 50 Euro pro Jahr.
+ Die Regelungen zur Mehrarbeit und Mehrarbeitsvergütungsberechnung bzw. die Regelung der Feiertagszuschläge werden leicht verändert, was unter dem Strich zu keiner Verschlechterung für die davon betroffenen Kolleginnen und Kollegen führt.
+ Sachgrundlose Befristungen: Deutschlandradio kann auch künftig - erneut befristet auf zwei Jahre - Einstellungen mit sog. sachgrundlosen Befristungen vornehmen, allerdings nur noch bis zu einer Gesamtfallzahl von 15 Stellen (statt bisher 20).
+ Erkrankung eines Kindes: Künftig kann ein(e) Festangestellte(r) im Krankheitsfall seines/ihres Kindes auch dann zeitweise von der Arbeit befreit werden, wenn er oder sie nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebt. Es reicht der Nachweis des (gemeinsamen) Sorgerechts. (Neufassung Ziffer 361.12 eMTV)
+ Die Ziffer 361.13 eMTV („Bei Erkrankung der Ehegattin/des Ehegatten“...) wird erweitert um die „eingetragene Lebenspartnerin“, bzw. den „eingetragenen Lebenspartner“. Außerdem entfällt in diesen Fällen auch die Voraussetzung "in einem gemeinsamen Haushalt" leben zu müssen, um sich zeitweise im Krankheitsfall von der Arbeit befreien zu lassen.
Für Rückfragen stehen die Tarifbeauftragten von DJV und Ver.di gerne zur Verfügung.