Gemeinsame Vergütungsregeln
Verlagshaus Bauer muss 66.000 Euro Honorar nachzahlen
Erneuter Erfolg des DJV-NRW: Das Verlagshaus Bauer aus Recklinghausen muss einem freien Journalisten mehr als 66.000 Euro an Honoraren nachzahlen. Der Journalist hatte mit Unterstützung des DJV-NRW gegen eine unangemessen niedrige Vergütung in den Jahren 2009 bis 2012 geklagt und das Oberlandesgericht Hamm hat ihm Recht gegeben. Das OLG hat bei seinem Urteil (Az. I-4 U 98/15) die Gemeinsamen Vergütungsregeln zugrunde gelegt, die der DJV mit dem Zeitungsverlegerverband ausgehandelt hatte. Der Journalist hatte in den Jahren 2009 bis 2012 für Fotos maximal 10,20 Euro und für Texte ein Zeilenhonorar zwischen 15 und 25 Cent erhalten. Nach den Gemeinsamen Vergütungsregeln hätte es deutlich mehr sein müssen – deshalb die hohe Nachforderung. Zum Verlagshaus Bauer gehören die Recklinghäuser Zeitung, die Dattelner Morgenpost, die Hertener Allgemeine, die Stimberg Zeitung und die Waltroper Zeitung.