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DJV fordert

Verschärfung des Parteiengesetzes

20.06.2018

Berlin, 20.06.2018 – Der Deutsche Journalisten-Verband fordert den Bundestag zu einer Reform des Parteiengesetzes auf. Nach der Vorstellung von Deutschlands größter Journalistenorganisation soll eine Vorschrift ähnlich wie im Versammlungsrecht für die Durchführung von Parteitagen eingefügt werden: „Pressevertreter können nicht ausgeschlossen werden; sie haben sich dem Leiter der Versammlung gegenüber durch ihren Presseausweis ordnungsgemäß auszuweisen.“ Verstöße müssten mit spürbaren Bußgeldern geahndet werden. Aktueller Auslöser sind Vorfälle bei den Landesparteitagen der AfD in Bremen und Hamburg am vergangenen Wochenende. In Hamburg fand der Landesparteitag unter Ausschluss der Medien statt, in Bremen versuchten Aktivisten der Partei, Pressefotos zu unterbinden.
„Parteitage sind wichtige Veranstaltungen der politischen Willensbildung“, so DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. „Die Berichterstattung gehört zu den journalistischen Kernaufgaben.“ Deshalb müsse der Gesetzgeber festlegen, dass einzelne Parteien nicht willkürlich Medien ausschließen dürften. „Uns geht es nicht um eine Lex AfD, denn in früheren Jahren hatten auch andere kleine Parteien zuweilen ein gestörtes Verhältnis zur Pressefreiheit“, so der DJV- Vorsitzende. Es sei aber auffällig, dass die Behinderung journalistischer Berichterstattung bei keiner Partei so häufig vorkomme wie bei der AfD. Überall: „Wenn die Schikanen gegen uns Journalisten System haben, darf das Parteiengesetz nicht länger ein zahnloser Tiger sein.“

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13

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