VG Bild-Kunst
Verteilungspläne auf Mitgliederversammlung geändert
In einer außerordentlichen Mitgliederversammlung hat sich die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst am 17. September mit den Auswirkungen des BGH-Urteils zur VG Wort (siehe dazu auch JOURNAL-Bericht "Streit statt Geld") befasst. Mit großer Mehrheit wurden verschiedene Beschlüsse dazu verabschiedet. Alle Passagen der jetzigen Verteilungspläne, die eine pauschale Beteiligung von Verlagen und Bildagenturen vorsehen, wurden damit aufgehoben. An ihre Stelle trat eine allgemeine Regelung, nach der Verlage und Bildagenturen geeignete Nachweise erbringen müssen, wenn sie von Urhebern übertragene Vergütungsansprüche geltend machen wollen.Der Verteilungsplan wird für die Vergangenheit bis einschließlich 2016 geändert. Ab 2017 soll ein neuer Verteilungsplan gelten, über den eine außerordentliche Mitgliederversammlung im Dezember 2016 entscheidet. Der Verteilungsplan wird rückwirkend geändert, damit Nachzahlungen für die Vergangenheit ab jetzt nach den neuen Regeln durchgeführt werden.Mehr Infos auf der Website der VG Bild-Kunst