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EU-Parlament

Votum für Panoramafreiheit

10.07.2015

Ein schöner Erfolg für den DJV, die Europäische Journalisten-Föderation (EFJ) und weitere Interessenvertreter: Das Europaparlament hat am 9. Juli dafür gestimmt, die Panoramafreiheit zu erhalten. Es soll also auch künftig möglich sein, Fotos von urheberrechtlich geschützten Häusern, Denkmälern und Kunstwerken zu machen und zu publizieren, ohne dafür die Genehmigung des Urhebers dieser Gebäude oder Werke einzuholen.

Streitpunkt war der Bericht über die Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie 2001/29, in dem es heißt: "Das Parlament vertritt die Auffassung, dass die gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte." Diesen Passus hat das EU-Parlament nun gestrichen, denn er hätte die Arbeit der Fotografen und Medien in Europa gefährdet. Darauf hatten DJV und EFJ im Vorfeld der Beratungen deutlich hingewiesen.

In letzter Instanz entscheidet zwar die EU-Kommission über die Panoaramfreiheit. Aber die hat schon erkennen lassen, dass sie das Recht, Sehenswürdigkeiten ohne Genehmigung zu fotografieren, nicht antasten will. Dass die Gesetzeslage bleibt, wie sie ist, heißt allerdings auch, dass strengere Regelung in EU-Ländern wie Frankreich, Italien und Griechenland erhalten bleiben.

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