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Informationsfreiheitsgesetz

WDR muss Auskunft erteilen

25.06.2013

Der WDR unterliegt dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und muss entsprechend Auskunft erteilen. Das steht nun endgültig fest, berichtet u.a. auch epd, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Nichtzulassungsbeschwerde des Senders gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster abgewiesen hat. Der Kölner Sender muss nun nach dem nordrhein-westfälischen Informationsfreiheitsgesetz und dem WDR-Gesetz Auskünfte erteilen, sofern diese keine Rückschlüsse auf das Redaktionsgeheimnis und den Programmauftrag zulassen.

Geklagt hatte der Bonner Journalist Marvin Oppong. Er hatte 2006 vom WDR Auskunft über die Auftragsvergabe an insgesamt 47 Unternehmen verlangt. So wollte er etwas über Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen herausfinden, für die Mitglieder des Rundfunkrats arbeiteten.

Der WDR hatte die Auskünfte abgelehnt und nach der Klage durch mehrere Instanzen argumentiert, nicht dem IFG zu unterliegen. Darüber hinaus machte er mögliche Wettbewerbsnachteile geltend.

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