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Bonner General-Anzeiger

Weihnachtspost von Verleger Hermann Neusser

23.12.2014

Mitte Dezember protestierte die Bonner Journalistenvereinigung zum wiederholten Mal gegen die Bezahlpraktiken des Bonner General-Anzeigers (GA): Seit Jahren erhalten freie Journalisten Honorare, die deutlich unter den gesetzlich geltenden Vergütungsregeln liegen; seit Jahren streitet der DJV im Interesse der freien Mitarbeiter mit dem GA (siehe unsere Meldung vom 25. Februar 2012). Dieses Mal konnten die Passanten in der Bonner Innenstadt eine Protest-Postkarte an GA-Verleger Hermann Neusser senden – mit der Aufforderung, seine freien Mitarbeiter endlich fair zu bezahlen.Die Antwort ließ nicht lange auf sich warten: Sie erreichte die Absender der Karten ein paar Tage später auf bestem, 120 Gramm schwerem Briefpapier mit Wasserzeichen. Dabei stellte der Verleger eins sofort klar: „Sie haben mir einen Postkartenvordruck des DJV-Ortsvereines Bonn zugesandt, der falsche Tatsachenbehauptungen beinhaltet.“ Sodann macht sich Hermann Neusser an die Arbeit, die vier Bezahlmodelle beim General-Anzeiger zu erklären. Allerdings beginnt er irgendwie bei Adam und Eva: nämlich 1. bei den Redakteuren, die in der Diskussion um faire Honorare für Freie keine Rolle spielen, und 2. bei den arbeitnehmerähnlichen Freien, die es im Tageszeitungsbereich aber kaum gibt (wie Neusser übrigens selbst schreibt).Dem Kern der Botschaft ist man bei Punkt 3 und 4 auf der Spur. „Wer ‚hauptberuflich freier Journalist an Tageszeitungen‘ ist und dies dem Verlag gegenüber nachweist, der wird seitens des General-Anzeigers nach dieser Honorar-Regelung bezahlt“, heißt es bei Drittens.Eine Aussage, die einen in tiefes Grübeln stürzt. Die für hauptberuflich freie Journalisten an Tageszeitungen seit 2010 geltenden Vergütungsregeln werden im Verlag nicht gezahlt, das weiß der DJV. Der Verband steht nicht nur mit vielen für den GA tätigen Freien in Kontakt, sondern führt auch mehrere Verfahren gegen den Verlag wegen Nichteinhaltung der Vergütungsregeln (siehe auch unsere Meldung „DJV-NRW siegt vor Gericht - Bonner General-Anzeiger muss nachzahlen“ vom 24. Juli 2013). Stellt sich die Frage, wer falsche Tatsachen behauptet...Lesen wir weiter. Unter Viertens erläutert Verleger Hermann Neusser, was er unter nebenberuflichem Journalismus versteht. „Eine nebenberufliche freie Mitarbeit kann einmal im Jahr oder theoretisch am Tag anfallen. Die Betonung liegt hier auf nebenberuflich, d.h. der oder die freie Mitarbeiter/-in bezieht das Haupteinkommen aus anderer Tätigkeit! Hier werden nach Aufgabenstellung bzw. nach dem, was seitens des freien Mitarbeiters inhaltlich angeboten wird, freie Absprachen getroffen zwischen zuständigem Redakteur und nebenberuflichem freien Journalisten.“Erneutes Grübeln. Für den GA sind freie Mitarbeiter offensichtlich nebenberuflich tätige Journalisten, auf die er die Gemeinsamen Vergütungsregeln nicht anwenden muss. Für den DJV ist das Etikettenschwindel. Eine Tageszeitung funktioniert nicht ohne die Arbeit von hauptberuflichen freien Journalisten. Das wissen alle, die in der Branche arbeiten.Haben die Verleger die Vergütungsregeln eigentlich gemeinsam mit den Journalisten-Gewerkschaften DJV und ver.di unterzeichnet, um sie auf diese miese Tour zu unterlaufen?

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