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Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Workshop zu Urheberrechten für freie Mitarbeiter

20.08.2015

Kürzen, Schneiden, Umgestalten: Ist heutzutage eigentlich alles erlaubt, was dem Sender gefällt? Immer häufiger arbeitet der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) Beiträge von freien Mitarbeitern um und verwendet sie ganz oder in Ausschnitten in anderen Medien. Und immer häufiger passiert dies, ohne dass der Autor eingebunden ist. Betroffen sind nicht nur die Beiträge selbst, sondern manchmal auch nicht verwendete Materialien.Darüber, wann diese Praxis an ihre urheberrechtlichen Grenzen stößt, diskutiert der DJV-NRW im Rahmen eines Workshops mit für den ÖRR tätigen Freien am Montag, 7. September 2015, von 18 bis 22 Uhr in Köln. Teilnehmen können zudem alle DJV-Mitglieder (und solche, die es werden wollen). Der Workshop ist inkl. Getränke und Imbiss kostenlos, allerdings ist eine Anmeldung erforderlich.Zu den Inhalten des Workshops zählen urheberrechtliche Grundlagen, einschlägige Urteile der Gerichte (Bearbeitungsrecht, Urheberpersönlichkeitsrechte, Tarifverträge der Sender) sowie genügend Raum für eigene Erfahrungen und Fragen. Referentin des Seminars ist Renate Schmid, Rechtsanwältin in der Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE, die zuvor als Justiziarin für ARTE und die Produktionsfirma Sony Pictures Film und Fernseh GmbH tätig war.


Workshop
Urheberrechte von Freien im ÖRR
Montag, 7. September 2015, 18-22 Uhr
Stadthotel am Römerturm
Sankt-Apern-Straße 32
50667 Köln
Raum Kolping 2

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