Das Justiziariat des DJV-NRW
Ihr seid Mitglieder im DJV-NRW und arbeitet als Journalist:innen für Tageszeitungen oder Anzeigenblätter, Zeitschriften oder Rundfunk, Online-Medien, im Bildjournalismus oder in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit? Dann erhaltet Ihr Unterstützung bei allen Rechtsstreitigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit stehen.
Unsere Leistungen im Überblick
Rechtsberatung
Hilfe erhalten Festangestellte wie Freie bei allen Rechtsstreitigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit stehen. Juristische Beratung wird insbesondere in den Bereichen Arbeitsrecht, Urheberrecht, Honorarstreitigkeiten, Steuerrecht und Sozialrecht erteilt.
Für Festangestellte
Wir beraten
- bei Vertragsabschlüssen durch Prüfung von Verträgen
- strategisch für rechtliche Ansprüche
- bei der Verhandlung von angemessener Vergütung
- in Mobbing- oder Konfliktfällen
- bei der Durchsetzung von Informationsanfragen nach dem Presserecht oder dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
- bei Fragen zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Für Freiberufliche
Wir beraten
- bei Vertragsabschlüssen durch Prüfung von Verträgen
- bei Honorarvereinbarungen, Strategische Beratung für rechtliche Ansprüche
- bei der Verhandlung von Tagespauschalen und angemessener Vergütung (auch rückwirkend)
- bei der Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status, Stichwort: Künstlersozialkasse (KSK)
- bei der Verletzung von Urheberrechten
- bei der Durchsetzung von Informationsanfragen nach dem Presserecht oder dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
- in Fragen zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
- in Mobbing- oder Konfliktfällen
Rechtsschutz
Wenn eine Auseinandersetzung gerichtlich ausgetragen werden muss, stellt der DJV die anwaltliche Unterstützung über die eigenen Anwälte sicher oder vergibt die Interessensvertretung an ein externes Anwaltsbüro. Die Kosten, die bei gerichtlichen Auseinandersetzungen anfallen (Anwaltsgebühren, Gerichtsgebühren u.a.), werden nicht über eine Versicherung bestritten, sondern aus den Mitgliedsbeiträgen des Landesverbandes gezahlt.
Achtung: Der DJV-NRW sichert über die Rechtsschutzordnung die einheitliche Handhabung von Streitfällen. Neben dem Procedere legt sie fest, dass Rechtsschutz nur dann erteilt wird, wenn im Einzelfall Aussicht auf Erfolg besteht. Eine weitere wesentliche Voraussetzung für die Erteilung von Rechtsschutz ist, dass sich das Mitglied zuerst an den Landesverband wendet. Wenn bereits auf eigene Faust ein Rechtsvertreter beauftragt wurde, wird kein Rechtsschutz erteilt.
Weiter gilt: Die Mitgliedschaft muss sechs Monate bestehen und das Beitragskonto ausgeglichen sein. Der Streit darf noch nicht vor einem Gericht anhängig sein, und für Streitigkeiten im Ausland wird Rechtsschutz in der Regel nicht erteilt.
Für Festangestellte
Der DJV-Rechtsschutz kann unter anderem in Anspruch genommen werden
- in Tarifvertragsfragen,
- bei Teilzeit, Elternzeit, Elternteilzeit, Mutterschutz,
- bei der Prüfung von Arbeitsverträgen und Zeugnissen,
- bei Kündigungsschutzklagen,
- bei Sozialversicherungsangelegenheiten
- bei Steuerfragen
Für Freiberufliche
Der DJV-Rechtsschutz kann unter anderem in Anspruch genommen werden
- bei Fragen rund um die Existenzgründung,
- bei Prüfung von Verträgen für Freiberufler,
- bei Urheberrechtsverletzungen,
- bei Honorarstreitigkeiten,
- in Tarifvertragsfragen,
- bei Teilzeit, Elternzeit, Elternteilzeit, Mutterschutz,
- bei der Prüfung von Arbeitsverträgen und Zeugnissen,
- bei Kündigungsschutzklagen,
- bei Sozialversicherungsangelegenheiten, z.B. Anträge an die Künstlersozialkasse,
- bei Steuerfragen
Mitglied sein lohnt sich: Mehr als eine Rechtschutzversicherung
Die Unterstützung durch den DJV kann auch dann wichtig werden, wenn Ihr bereits eine Rechtsschutzversicherung habt. Denn: Rechtsschutzversicherungen finanzieren nach den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2005) i.d.R. keine Rechtsberatung. Auch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus kollektivem Arbeitsrecht wird nicht von Rechtschutzversicherungen abgedeckt.
Wenn eine Auseinandersetzung gerichtlich ausgetragen werden muss, stellt der DJV-NRW die anwaltliche Unterstützung über die eigenen Anwälte sicher oder vergibt die Interessensvertretung an ein externes Anwaltsbüro. Die Kosten, die bei gerichtlichen Auseinandersetzungen anfallen (Anwaltsgebühren, Gerichtsgebühren u.a.), übernehmen wir.