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Steuern für Journalisten - Referenten: Alexander Prinz, Ines Lanfermann-Heckmanns
Bei dem Wort „Finanzamt“ erschrecken viele freiberufliche Journalisten. Dabei geht daran kein Weg vorbei: Wer selbstständig arbeitet, muss sich also mit dem Thema Steuern auseinandersetzen. Und während es bei den Festangestellten in der Regel bei der Einkommensteuer bleibt, kommt bei den Freiberuflern auch noch die Umsatzsteuer hinzu. Doch auch das ist kein Grund panisch zu werden.
In diesem Seminar werden die folgenden Fragen geklärt:
• Wann muss ein Journalist eigentlich Gewerbesteuer zahlen?
• Muss ein Journalist zur Ermittlung seiner Einkünfte bilanzieren?
• Welche Ausgaben mindern die Steuer?
• Auf welche Einnahmen fällt Umsatzsteuer an?
• 7% oder 19% Umsatzsteuer?
• Wie geht man mit Einnahmen aus dem Ausland um?
• Was müssen Journalisten beim Vorsteuerabzug berücksichtigen?
Zielgruppe: Freiberufler im Journalismus und PR.
Das Seminar findet statt in der Zeit von 10:00 – 14:00 Uhr.
Teilnehmen können maximal 11 Personen. In der Teilnehmergebühr sind Getränke enthalten.
Anmeldebestätigungen und weitere Informationen werden verschickt, sobald die erforderliche Teilnehmerzahl erreicht ist, spätestens jedoch zwei Wochen vor dem Seminar.
Auskünfte zu Anmeldung und Organisation erteilt Eva Alberty vom DJV-NRW unter
E-Mail: eva.alberty@djv-nrw.de, oder Telefon: 0211/233 99-30.