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Ehrengericht des DJV-NRW

Das Ehrengericht des DJV-NRW hat die Aufgabe, zu überwachen, ob die Mitglieder des Landesverbands die DJV-Satzung und die berufsethischen Grundlagen einhalten.

Mit der Mitgliedschaft im DJV-NRW erkennt jedes Mitglied die publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserats an und stimmt den Richtlinien für die redaktionelle Arbeit nach den Empfehlungen des Presserats zu. Die im Pressekodex enthaltenen Richtlinien sind verbindliche Vorgaben zur Wahrung der Berufsethik.

So heißt es in der Präambel des Pressekodex zum Beispiel:
"Verleger, Herausgeber und Journalisten müssen sich bei ihrer Arbeit der Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und ihrer Verpflichtung für das Ansehen der Presse bewusst sein. Sie nehmen ihre publizistische Aufgabe fair, nach bestem Wissen und Gewissen, unbeeinflusst von persönlichen Interessen und sachfremden Beweggründen wahr."

Das Ehrengericht des DJV-NRW tagt nach Bedarf. In der Ehrengerichtsordnung ist geregelt, dass es bei Verstößen gegen die im Pressekodex enthaltenen Richtlinien und gegen die DJV-Satzung tätig werden kann. Es wäre etwa Aufgabe des Ehrengerichts Streikbrecher aus dem Landesverband auszuschließen.

Mitglieder des Ehrengerichts

  • Friedhelm Bihn (Vorsitz)
  • Susanne Rüsberg-Uhrig (Stv.)
  • Dr. Hajo Goertz (Beisitzer)
  • Andreas Große Hüttmann (Beisitzer)
  • Michael Kroemer (Beisitzer)
  • Jürgen H. Diethold (Ersatz-Beisitzer)
  • Wilhelm Hölzer (Ersatz-Beisitzer)
  • Klaus Reisenberg (Ersatz-Beisitzer)