Mitglieder werben Mitglieder
Für diejenigen, die ein Neumitglied werben, gibt es unser Dankeschön dafür direkt aufs Konto. Und das Neumitglied profitiert von all den Vorteilen, die eine Mitgliedschaft im DJV-NRW mitsichbringt. Wie es funktioniert und welche Regeln gelten, haben wir auf dieser Seite zusammengefasst. Gemeinsam können wir daran mitwirken, den DJV-NRW noch stärker in die Zukunft zu führen und das Netzwerk aus festen und freien Journalist:innen, Kolleg:innen aus Redaktionen, Agenturen oder Presse- und Öffentlichkeitsarbeit auszubauen. Denn unsere Stärke sind unsere Mitglieder. Ein:e Kolleg:in ist schon interessiert, aber noch nicht ganz überzeugt? Unten auf dieser Seite haben wir noch einmal fünf gute Gründe für eine Mitgliedschaft im DJV-NRW aufgelistet. Also am besten gleich loslegen!
Mitglieder werben Mitglieder
- Die werbende Person muss Mitglied im DJV-NRW sein.
- Ein neues Mitglied für den DJV-NRW werben.*
- Das Neumitglied muss im Aufnahmeantrag die Zeile „geworben durch“ mit den passenden Daten der werbenden Person ausfüllen.
- Das Neumitglied wird in den DJV-NRW aufgenommen. Geschafft!
*Geworben werden kann ausschließlich für den DJV-NRW. Das neu geworbene Mitglied darf in den vorhergehenden zwölf Monaten nicht Mitglied des DJV-NRW oder eines anderen Landesverbands gewesen sein.
Erfüllt das Neumitglied die Voraussetzungen und wird als Mitglied im DJV-NRW aufgenommen, staffelt sich unser Dankeschön für die werbende Person nach den Beitragsmöglichkeiten, die wir dem Neumitglied bieten. Das bedeutet:
So berechnet sich das Dankeschön*
- 11 Euro als Dank für ein:e neue Durchstarter:in
- 22 Euro als Dank für ein neues Mitglied mit ermäßigtem Beitrag
- 33 Euro für ein neues Mitglied mit Regelbeitrag
*Für die Auszahlung muss dem DJV-NRW eine gültige Bankverbindung vorliegen/genannt werden.
Mitglieder zu werben, ist also denkbar unkompliziert. Also am besten direkt loslegen:
Zum Aufnahmeantrag geht es hier entlang.