VG Wort
Empfehlung des DJV im Hinblick auf die Änderung des Wahrnehmungsvertrages
Empfehlung des DJV im Hinblick auf die Änderung des Wahrnehmungsvertrages bezüglich der Anwendung von KI für den unternehmensinternen Gebrauch
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) empfiehlt, der aktuellen Änderung des Wahrnehmungsvertrags zuzustimmen, um Urheber:innen an KI- Einnahmen zu beteiligen. Nach Auffassung des DJV und der VG Wort müssen Unternehmen, die urheberrechtlich geschützte Werke für das Training von Künstlicher Intelligenz (KI) nutzen wollen, die Erlaubnis der Urheber:innen einholen und eine Vergütung zahlen. Diese Auffassung ist unter Jurist:innen jedoch umstritten, weil sie meinen, dass für das KI-Training die Text- und Data-Mining-Ausnahme im Urheberrechtsgesetz anwendbar sei, die eine zustimmungs- und vergütungsfreie Nutzung erlauben würde.
Solange diese rechtliche Unsicherheit nicht durch den Gesetzgeber beseitigt oder durch Gerichte entschieden wird, sind Unternehmen erheblichen Haftungsrisiken ausgesetzt. Um dem zu entgehen, besteht ein wirtschaftliches Bedürfnis, „saubere“ KI-Anwendungen zu entwickeln und die Werke ohne urheberrechtliche Bedenken mit sicheren Verträgen zu nutzen. Die VG Wort möchte daher eine KI-Lizenz anbieten, die jedoch zum Schutz der Urheber:innen auf die Nutzung für den internen Gebrauch beschränkt ist. Der Output der KI darf mit dieser Lizenz nicht nach außen gelangen, was diese Lizenz für große KI-Entwickler wie Meta oder OpenAI unattraktiv macht.
Urheber:innen würden von dieser Lizenz profitieren, indem sie für die Nutzung ihrer Werke eine Vergütung erhalten. Die gezahlten Beträge werden später an die Urheber:innen und Verlage ausgeschüttet. Der Verwaltungsrat der VG Wort, in dem auch DJV-Vertreter als Mitglieder vertreten sind, legt die Ausschüttungsquoten fest. Damit Urheber:innen an diesen Einnahmen teilhaben können, muss der Wahrnehmungsvertrag geändert werden. Wer der Änderung widerspricht, erlaubt die Nutzung nicht und erhält keine Vergütung aus dieser neuen Einnahmequelle.
Wer der Änderung des Wahrnehmungsvertrags nicht widerspricht, kann bei der Veröffentlichung eines Werkes trotzdem einen Vorbehalt gegen Text- und Data-Mining aussprechen und erklären, dass er/sie nicht mit dem kostenlosen KI-Training einverstanden ist (Opt-Out). Das ist aus Sicht des DJV derzeit die beste Möglichkeit, sich gegen den Raubbau der Big-Tech Industrie an journalistischen Werken zu wehren. Ein Opt-Out macht die VG-Wort-Lizenz sogar attraktiver, weil der Erwerb der Lizenz dann die einzige legale Möglichkeit ist, das Werk zu nutzen.
Weitere Infos finden sich in einem FAQ auf der VG-Wort Homepage.