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Nächste Tarifflucht in NRW

Lippische Landes-Zeitung steigt aus Tarifbindung aus

29.02.2024

Mit der Lippischen Landes-Zeitung (LZ) begeht eine weitere Tageszeitung in NRW Tarifflucht: Der Arbeitgeber hat angekündigt, am 15. März in eine tariflose Mitgliedschaft im Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) zu wechseln und damit die Tarifbindung zu verlassen.

"Damit endet die Tarifbindung aber nicht zum 15. März 2024", betont Christian Weihe, Justiziar des DJV-NRW. "Sondern sie endet erst, wenn der jeweilige Tarifvertrag gekündigt wird oder durch Zeitablauf endet." Den Zustand, in dem Tarifverträge weitergelten, bis sie durch Kündigung oder Befristung enden, nennt man Nachbindung. Der Gehaltstarifvertrag für die Redakteurinnen und Redakteure kann frühestens am 31. Dezember 2024 gekündigt werden. "Er befindet sich demnach mindestens bis zu diesem Termin in der Nachbindung", erklärt Christian Weihe.

Nach Ablauf der Nachbindung beginnt der Zeitraum der Nachwirkung für Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt der Tarifbindung schon im Betrieb gearbeitet haben. In dieser Zeit gelten die Tarifverträge weiter. "Aber Achtung: Nachwirkende Tarifverträge gelten nicht mehr zwingend", warnt Justiziar Weihe. "Das heißt, der Arbeitgeber kann schlechtere Gehälter anbieten, als der Tarifvertrag vorsieht. Ob ein Mitarbeiter schlechtere Beendigungen annimmt, ist allein seine Entscheidung." In der Praxis bieten Verlage nach einer Tarifflucht oft schlechtere Bedingungen an, als die Tarifverträge vorsehen.

Die Gewerkschaften streben jetzt einen Anerkennungstarifvertrag mit der LZ an, der auf die Inhalte der Flächentarifverträge verweist. "Ein solcher Tarifvertrag kann nicht allein durch Verhandlungen erzielt werden", sagt Weihe. "Viele Mitarbeitende müssen zum Streik bereit sein."

Die LZ erscheint im Kreis Lippe und gilt als eine der ältesten Tageszeitungen in Deutschland.

Landesverband NRW