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NRW-Innenminister plant neuen Medienerlass für Polizei

Nationalität nur nach Abwägung nennen

30.07.2024

Der Deutsche Journalisten-Verband in NRW (DJV-NRW) sieht die Debatte, ob die Polizei die Nationalität von Tatverdächtigen generell öffentlich machen soll, kritisch. „Es wäre besser, weiterhin in jedem Einzelfall das öffentliche Interesse und den Schutz von Minderheiten sorgfältig gegeneinander abzuwägen und auf dieser Grundlage zu entscheiden, ob man die Nationalität nennt“, kommentiert Geschäftsführer Volkmar Kah.

Mehrere Medien hatten in den vergangenen Tagen berichtet, dass das Landesinnenministerium seinen Erlass zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei aus dem Jahr 2011 überarbeitet. Dabei denke das Ministerium darüber nach, künftig generell die Nationalität von Tatverdächtigen zu veröffentlichen.

Der DJV-NRW ist über diese und andere Themen des umfangreichen Medienerlasses, der das Verhältnis von Polizei und Presse insgesamt regelt, mit den zuständigen Stellen des Innenministeriums im Gespräch und wird seine Expertise einbringen, bevor es einen finalen Entwurf dazu gibt.

„Wir verstehen das Interesse an Transparenz und befürworten diese generell“, betont Geschäftsführer Volkmar Kah. Bei jedem Tatverdächtigen die Nationalität zu nennen, wäre aber ein Schritt in die falsche Richtung, warnt der DJV-NRW: „Transparenz ist bereits jetzt gegeben. Journalist:innen können bei Polizei und Staatsanwaltschaft Informationen zu jedem Einzelfall erfragen und eine Gesamtschau bekommt die Öffentlichkeit jedes Jahr in der Kriminalitätsstatistik.“

In Konkurrenz zum öffentlichen Interesse steht aber aus guten Gründen der Schutz von Minderheiten vor Diskriminierung, wie ihn der Pressekodex festschreibt. Dort heißt es in §12: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.“

Deswegen wägen Journalist:innen diese Rechtsgüter in jedem Einzelfall professionell ab“, macht Volkmar Kah deutlich. Eine Richtschnur bietet dabei der Pressekodex des Deutschen Presserats, der von der Berichterstattung über Straftaten verlangt, „dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt“. Die Zugehörigkeit solle lediglich dann genannt werden, wenn ein begründetes öffentliches Interesse besteht, definiert der Pressekodex: „Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.“

Ein Problem ist, dass die Polizei häufig nicht mehr nur Informationsgeberin für Journalist:innen ist, sondern über eigene Medienkanäle – beispielsweise über Social Media - die Bürger:innen direkt erreicht. Damit steigt auch die Verantwortung der Behörden in der Abwägung der beiden Rechtgüter. „Die Nationalität künftig generell zu nennen und damit auf diese Abwägung zu verzichten, wäre kein guter Weg“, sagt Kah. „Zudem wäre es auch nicht geeignet, all jenen wirksam zu begegnen, die bewusst mit Vorurteilen Angst schüren wollen.“

Kontakt für Rückfragen: Carmen Molitor, Referat für Kommunikation und Marketing,
Tel: 0211-23399-30, Email:
information@misaificadjv-nrw.de .

Landesverband NRW Medienpolitik Pressemitteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit