Direkt zum Antrag
Bitte nutzt hier unser interaktives Formular!
Die von Euch eingegebenen Daten laufen dann automatisiert in unsere EDV ein.
Der Presseausweis des DJV ist sowohl für Mitglieder als auch für Nichtmitglieder erhältlich. Wer die notwendigen Voraussetzungen nachweist, kann den Ausweis erhalten.
Wie beantrage ich den Presseausweis?
Wie beantrage ich den Presseausweis?
Bei der Beantragung eines Presseausweises beim DJV-NRW (Achtung, die Formulare sind auf den Landesverband NRW zugeschnitten) können Ihr zwischen zwei Varianten wählen:
1. Ihr könnt direkt am Computer ein interaktives Formular ausfüllen, das Ihr zum Schluss aber ausdrucken und dann unterschrieben an den DJV-NRW senden müsst.
Dieser Weg ist uns der liebste, denn die von Euch eingegebenen Daten laufen direkt in unsere EDV ein. Das spart Arbeit in der Geschäftsstelle und hilft, die Bearbeitungsdauer zu verkürzen und Fehler zu vermeiden.
2. Als Alternative bieten wir ein PDF-Dokument an, das Ihr
a) am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und uns zusenden könnt,
b) ausdrucken, von Hand ausfüllen, unterschreiben und uns zusenden könnt.
Wir brauchen Eure Unterschrift!
In allen Fällen brauchen wir Eure Unterschrift, bevor Ihr das PDF-Dokument oder den Ausdruck des interaktiven Formulars einscannen und uns mailen bzw. faxen oder per Post schickt.
In unserem Merkblatt zum Presseausweis findet Ihr noch einmal viele Informationen.
Ihr wohnt und arbeitet nicht in NRW? Bitte beantragt Euren Presseausweis bei dem für Euch zuständigen DJV-Landesverband. Die Links mit den Verbänden findet Ihr auf der Homepage des DJV-Bundesverbandes.
5 gute Gründe für Sie, beim DJV einen Presseausweis zu beantragen
*Achtung: Die in der Folge genannten Vorteile sind im Zusammenhang mit Ihrer journalistischen Tätigkeit zu sehen. Der Presseausweis dient nicht privaten Zwecken.
1. BELEGT EURE HAUPTBERUFLICHE JOURNALISTISCHE TÄTIGKEIT
Journalist:innen sind systemrelevant. Der Presseausweis des DJV ist ein amtlich anerkanntes Dokument, mit dem man sich als Journalist:in ausweisen kann. Der Ausweis bestätigt Eure Tätigkeit als hauptberufliche:r Journalist:in schriftlich und verbindlich.
2. INFORMIERT EUCH UNKOMPLIZIERTER BEI BEHÖRDEN
Ihr könnt mit Eurem Presseausweis Zutritt zum Bundestag und zu den Landtagen bekommen, nach dem Ihr dort Eure hauptberufliche Tätigkeit im Journalismus nachgewiesen habt. Er kann Euch bei Behörden helfen, kostenlos Auskünfte zu erhalten und Fragen beantwortet zu bekommen.
3. RECHERCHIERT IN GESPERRTEN BEREICHEN
Auch wenn Ihr über politische oder andere Großveranstaltungen oder im Zusammenhang mit einem Unglücksfall berichten wollt, ist es hilfreich, den Presseausweis zur Hand zu haben. Denn der Ausweis erleichtert Euch den Zutritt zu Bereichen, die für Publikum gesperrt sind.
4. ZUTRITT ZU PRESSEKONFERENZEN, EVENTS UND MESSEN
Der amtlich anerkannte Presseausweis erleichtert die Akkreditierung erheblich und verschafft Journalist:innen Zutritt zu Veranstaltungen, wie zum Beispiel politischen Pressekonferenzen, Sport-Events, Produktpräsentationen von Unternehmen oder Ausstellungseröffnungen.
⇒ Extra-Tipp: Parkplätze mit Auto-Presseschild nutzen!
5. AUFNAHME IN PRESSEVERTEILER ODER PRESSEBEREICHE
Die Aufnahme in die Presseverteiler oder der Zugang zu Pressebereichen auf den Internetseiten von Unternehmen wird Euch durch den Besitz des Presseausweises erleichtert.
Presseausweis-FAQ
Ihre Fragen - unsere Antworten: In diesem FAQ sind die meistgestellten Fragen zum Presseausweis mit ausführlichen Antworten zusammengefasst. Und falls danach immer noch Fragen bestehen sind wir nur einen Anruf oder eine Mail entfernt und helfen gerne weiter.
Wofür ist der Presseausweis da?
Der Presseausweis darf nur für berufliche Zwecke verwendet werden. Aufgabe des Presseausweises ist es nicht, die Aufnahme einer journalistischen Tätigkeit zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Der Presseausweis soll hauptberuflichen Journalisten bei der Recherche helfen und bei ihrer Arbeit z. B. bei Behörden und Ämtern als Legitimation dienen. Er darf nur für berufliche Zwecke eingesetzt werden, darauf weist der DJV ausdrücklich hin. Wer den Presseausweis missbräuchlich benutzt, muss damit rechnen, dass der Berufsverband das Dokument einzieht. Wenn der Presseausweis-Inhaber nicht mehr hauptberuflich journalistisch tätig ist, muss er den Presseausweis außerdem unaufgefordert an den DJV zurückschicken.
Die ausstellenden Verbände DJV, dju in ver.di, BDZV, VDZ, Freelens und VDS haben sich verpflichtet, dabei strenge Richtlinien anzuwenden. Deshalb ist der Presseausweis bei Behörden, Polizei und in der Wirtschaft anerkannt.
Wer kann den Ausweis beantragen?
Der Presseausweis wird grundsätzlich nur an hauptberufliche Journalisten ausgegeben. Er muss jährlich neu beantragt werden.
An Personen, die die journalistische Tätigkeit nur nebenberuflich, gelegentlich oder unentgeltlich ausüben, kann ein Presseausweis nicht ausgestellt werden
Generell besteht kein Anspruch auf Ausstellung eines Presseausweises.
Wann soll ich den PA beantragen?
Der Presseausweis gilt nur für ein Jahr und muss jedes Jahr sowohl von Mitgliedern als auch Nichtmitgliedern neu beantragt werden. Um den Jahreswechsel herum ergibt sich aufgrund der Flut von Anträgen in der Geschäftsstelle meist eine Wartezeit. Mitglieder werden bei der Ausstellung des Presseausweises vorrangig behandelt.
Bitte senden Sie den Antrag für ihren neuen Presseausweis möglichst schon im Herbst des Vorjahres an die Geschäftsstelle!
Wieviel kostet der Ausweis?
Der Presseausweis ist für Mitglieder des DJV-NRW kostenlos.
Der DJV-NRW stellt auch Nichtmitgliedern Presseausweise aus.
Hierfür wird pro Kalenderjahr eine Gebühr in Höhe von z. Zt. 89,25 € (inkl. MwSt.) fällig.
Müssen auch Mitglieder den Presseausweis beantragen?
JA! Der Presseausweis ist kein Mitgliedsausweis. Deshalb müssen auch Mitglieder jährlich einen neuen Antrag auf Ausstellung eines Pressesausweises stellen.
Was brauche ich für Nachweise, um den Ausweis beantragen zu können?
Mit dem Antrag müssen aktuelle Nachweise über die hauptberufliche journalistische Tätigkeit eingereicht werden. Die Nachweise ersetzen nicht die Prüfung durch die Geschäftsstelle. Stichprobenmäßig können weitere Nachweise verlangt werden. Der ausschließliche Hinweis auf Online-Links ohne weitere Unterlagen als Nachweis der hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit ist grundsätzlich nicht ausreichend. Für Mitglieder ist ein aktueller Nachweis nur bei einer Änderung der Tätigkeit notwendig.
Angestellte Journalist:innen
- Anstellungsvertrag inklusive Tätigkeitsbeschreibung sowie die aktuelle Gehaltsabrechnung oder
- aktuelle unterschriebene Arbeitgeber-Bescheinigung, aus der die bestehende Festanstellung inkl. Stundenumfang und die Art der Tätigkeit hervorgeht
Freie Journalist:innen
- aktueller Bescheid der Künstlersozialkasse oder
- letztjähriger Einkommensteuerbescheid oder
- Bescheinigung des Steuerberaters über die Höhe und die überwiegend journalistische Herkunft der Einkünfte
und
- Honorarnachweise mindestens der letzten sechs Monate
- sowie Umsatzsteuervoranmeldungen der letzten beiden Quartale (soweit vorhanden)
und
- Belegexemplare (nur Print, soweit vorhanden)
- USB-Sticks und andere Datenträger können leider nicht verwendet werden.
Volontär:innen
- Vertrag sowie die aktuelle Gehaltsabrechnung oder
- Bescheinigung des Arbeitsgebers über journalistischen Inhalt, Beginn und Ende des Volontariats
Rentner:innen belegen, dass ihre Einkünfte aus der freiberuflichen journalistischen Tätigkeit deutlich höher sind, als ihre sonstigen Einkünfte inkl. Rente.
Wer überwiegend im Marketingbereich tätig ist, hat keinen Anspruch auf den Presseausweis.
Studierende erkundigen sich bitte in der Geschäftsstelle des DJV-NRW über die Möglichkeit, einen Presseausweis zu erhalten.
Antragsteller in Elternzeit bekommen den Presseausweis, wenn sie eine regelmäßige journalistische Tätigkeit und ein Einkommen hieraus von mindestens 1.000 Euro pro Monat nachweisen können. Einzelne Honorarbelege reichen nicht aus.
Aus den übersandten Unterlagen muss die hauptberufliche journalistische Tätigkeit ersichtlich sein.
Muss ich ein Passfoto abgeben?
Bei Erstanträgen zum Presseausweis muss ein aktuelles Passfoto eingereicht werden, in den Folgejahren nur dann, wenn ein Austausch gewünscht wird. Das Foto kann per E-Mail an zentrale@djv-nrw.de gesendet werden. Es muss als jpg-Format eine Auflösung von 300 dpi und eine Größe von ca. 400 x 500 Pixel haben. CDs, USB-Sticks und andere Datenträger können leider nicht bearbeitet werden.
Wann bekomme ich den Ausweis / Wann wird der Ausweis verschickt?
Der Versand der neuen Ausweise erfolgt (zum Jahresende) ab Mitte Dezember. Bei Beantragung im laufenden Jahr erfolgt die Bearbeitung und der Versand so schnell wie möglich. Bis etwa März ist eine Bearbeitungszeit von bis zu vier Wochen realistisch.
Wie bekomme ich das Autopresseschild?
Das Autopresseschild ist für Mitglieder des DJV-NRW kostenfrei und wird auf Antrag mit dem Presseausweis verschickt. Nichtmitglieder erhalten das Autopresseschild gegen eine Gebühr in Höhe von 9,00 € (inkl. MwSt.).
Wie sieht der Ausweis aus?
Der Presseausweis wird jährlich neu ausgegeben und erhält jeweils eine neue Farbe sowie die aktuelle Jahreszahl. Außerdem unterliegt er dem Geschmacksmusterschutz, um Nachahmern das Geschäftemachen zu erschweren.
Was passiert, wenn ich den Ausweis verliere?
Wird ein neuer Ausweis nach Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder wegen Änderung des Namens oder der Anschrift ausgestellt, kostet der Ersatzausweis für Nichtmitglieder 47,60 € (inkl. MwSt.). Für Mitglieder ist dieser Service kostenfrei. Bei einer Änderung muss der Original-Ausweis inkl. den neuen Daten eingeschickt werden. Bei Verlust/Diebstahl muss die Information des Verbandes durch eine Mail an zentrale@djv-nrw.de erfolgen.
Wer sind meine Ansprechpartner bei Fragen?
Die Kolleginnen aus der Mitgliederverwaltung helfen gerne weiter. Per Mail an zentrale@djv-nrw.de oder über das Telefon 0211/2 33 99-0.
Nur für berufliche Zwecke einsetzen!
Der Presseausweis ist keine Eintrittskarte in die weite Welt. Er darf nur für berufliche Zwecke eingesetzt werden, darauf weist der DJV ausdrücklich hin. Wer den Presseausweis missbräuchlich benutzt, muss damit rechnen, dass der Berufsverband das Dokument einzieht. Wenn der Presseausweis-Inhaber nicht mehr hauptberuflich journalistisch tätig ist, muss er den Presseausweis außerdem unaufgefordert an den DJV zurückschicken.