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Presseausweis für Nicht-Mitglieder

Auch Journalistinnen und Journalisten, die nicht Mitglied im DJV sind, können beim DJV-NRW einen Presseausweis beantragen. Dazu müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Über die Frage, wer einen Presseausweis erhält, entscheidet der Landesverband nach strengen Richtlinien. Zu ihnen hat sich der DJV gemeinsam mit fünf weiteren Medienverbänden verpflichtet.

Der Presseausweis ist ein Dokument, das hauptberuflichen Journalisten bei ihrer Arbeit als Legitimation dient. Er ist bei Behörden, der Polizei und vielen Unternehmen anerkannt. Der DJV warnt vor einer wachsenden Anzahl sogenannter Presseausweise, die von dubiosen Anbietern im Internet beworben werden. Der oben gezeigte Presseausweis wird ausschließlich von folgenden Medienverbänden ausgestellt:

  • Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
  • Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in Ver.di (dju)
  • Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV)
  • Medienverband der freien Presse (MVFP)
  • Fotografenverband FREELENS
  • Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS)

Bankverbindung für die Überweisung

Sparkasse Recklinghausen
Konto 90 2376 45
BLZ 426 501 50

IBAN DE 73 4265 0150 0090 2376 45
BIC WELADED1REK

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Die Kosten

Für Nichtmitglieder kostet die Ausstellung des Presseausweises inkl. MwSt. 89,25 Euro. Wird ein neuer Ausweis nach Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder wegen Änderung des Namens oder der Anschrift beantragt, fallen für den Ersatzausweis Kosten in Höhe von 47,60 Euro an. Wer zusätzlich ein Presseschild für ein Fahrzeug benötigt, muss 9 Euro zahlen. Nichtmitglieder können den Antrag für das kommende Jahr ab September des Vorjahres stellen.

Die Kosten sind vorab zu überweisen - bitte unter Angabe Ihres Namens im Feld "Verwendungszweck" des Presseausweis-Antrags (Formular bzw. Dokument siehe rechte Spalte). Wird dem Antrag nicht stattgegeben, erstatten wir die gezahlte Gebühr abzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 29,75 €. Die Prüfung des Antrages erfolgt erst, wenn die Ausstellungsgebühr eingegangen ist.

Wofür ist der Presseausweis da?

Der Presseausweis darf nur für berufliche Zwecke verwendet werden. Aufgabe des Presseausweises ist es nicht, die Aufnahme einer journalistischen Tätigkeit zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Der Presseausweis soll hauptberuflichen Journalisten bei der Recherche helfen und bei ihrer Arbeit z. B. bei Behörden und Ämtern als Legitimation dienen. Er darf nur für berufliche Zwecke eingesetzt werden, darauf weist der DJV ausdrücklich hin. Wer den Presseausweis missbräuchlich benutzt, muss damit rechnen, dass der Berufsverband das Dokument einzieht. Wenn der Presseausweis-Inhaber nicht mehr hauptberuflich journalistisch tätig ist, muss er den Presseausweis außerdem unaufgefordert an den DJV zurückschicken.

Die ausstellenden Verbände DJV, dju in ver.di, BDZV, VDZ, Freelens und VDS haben sich verpflichtet, dabei strenge Richtlinien anzuwenden. Deshalb ist der Presseausweis bei Behörden, Polizei und in der Wirtschaft anerkannt.

Wer kann den Ausweis beantragen?

Der Presseausweis wird grundsätzlich nur an hauptberufliche Journalisten ausgegeben. Er muss jährlich neu beantragt werden.

An Personen, die die journalistische Tätigkeit nur nebenberuflich, gelegentlich oder unentgeltlich ausüben, kann ein Presseausweis nicht ausgestellt werden

Generell besteht kein Anspruch auf Ausstellung eines Presseausweises.

Wann soll ich den PA beantragen?

Der Presseausweis gilt nur für ein Jahr und muss jedes Jahr sowohl von Mitgliedern als auch Nichtmitgliedern neu beantragt werden. Um den Jahreswechsel herum ergibt sich aufgrund der Flut von Anträgen in der Geschäftsstelle meist eine Wartezeit. Mitglieder werden bei der Ausstellung des Presseausweises vorrangig behandelt.

Bitte senden Sie den Antrag für ihren neuen Presseausweis möglichst schon im Herbst des Vorjahres an die Geschäftsstelle!

Wieviel kostet der Ausweis?

Der Presseausweis ist für Mitglieder des DJV-NRW kostenlos.

Der DJV-NRW stellt auch Nichtmitgliedern Presseausweise aus.

Hierfür wird pro Kalenderjahr eine Gebühr in Höhe von z. Zt. 89,25 € (inkl. MwSt.) fällig.

Was brauche ich für Nachweise, um den Ausweis beantragen zu können?

Mit dem Antrag müssen aktuelle Nachweise über die hauptberufliche journalistische Tätigkeit eingereicht werden. Die Nachweise ersetzen nicht die Prüfung durch die Geschäftsstelle. Stichprobenmäßig können weitere Nachweise verlangt werden. Der ausschließliche Hinweis auf Online-Links ohne weitere Unterlagen als Nachweis der hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit ist grundsätzlich nicht ausreichend. Für Mitglieder ist ein aktueller Nachweis nur bei einer Änderung der Tätigkeit notwendig.

Angestellte Journalist:innen

  • Anstellungsvertrag inklusive Tätigkeitsbeschreibung sowie die aktuelle Gehaltsabrechnung oder
  • aktuelle unterschriebene Arbeitgeber-Bescheinigung, aus der die bestehende Festanstellung inkl. Stundenumfang und die Art der Tätigkeit hervorgeht

Freie Journalist:innen

  • aktueller Bescheid der Künstlersozialkasse oder
  • letztjähriger Einkommensteuerbescheid oder
  • Bescheinigung des Steuerberaters über die Höhe und die überwiegend journalistische Herkunft der Einkünfte

und

  • Honorarnachweise mindestens der letzten sechs Monate
  • sowie Umsatzsteuervoranmeldungen der letzten beiden Quartale (soweit vorhanden)

und

  • Belegexemplare (nur Print, soweit vorhanden)
  • USB-Sticks und andere Datenträger können leider nicht verwendet werden.

Volontär:innen

  • Vertrag sowie die aktuelle Gehaltsabrechnung oder
  • Bescheinigung des Arbeitsgebers über journalistischen Inhalt, Beginn und Ende des Volontariats

Rentner:innen belegen, dass ihre Einkünfte aus der freiberuflichen journalistischen Tätigkeit deutlich höher sind, als ihre sonstigen Einkünfte inkl. Rente.

Wer überwiegend im Marketingbereich tätig ist, hat keinen Anspruch auf den Presseausweis.

Studierende erkundigen sich bitte in der Geschäftsstelle des DJV-NRW über die Möglichkeit, einen Presseausweis zu erhalten.

Antragsteller in Elternzeit bekommen den Presseausweis, wenn sie eine regelmäßige journalistische Tätigkeit und ein Einkommen hieraus von mindestens 1.000 Euro pro Monat nachweisen können. Einzelne Honorarbelege reichen nicht aus.

Aus den übersandten Unterlagen muss die hauptberufliche journalistische Tätigkeit ersichtlich sein.

Muss ich ein Passfoto abgeben?

Bei Erstanträgen zum Presseausweis muss ein aktuelles Passfoto eingereicht werden, in den Folgejahren nur dann, wenn ein Austausch gewünscht wird. Das Foto kann per E-Mail an zentrale@misaificadjv-nrw.de gesendet werden. Es muss als jpg-Format eine Auflösung von 300 dpi und eine Größe von ca. 400 x 500 Pixel haben. CDs, USB-Sticks und andere Datenträger können leider nicht bearbeitet werden.

Wann bekomme ich den Ausweis / Wann wird der Ausweis verschickt?

Der Versand der neuen Ausweise erfolgt (zum Jahresende) ab Mitte Dezember. Bei Beantragung im laufenden Jahr erfolgt die Bearbeitung und der Versand so schnell wie möglich. Bis etwa März ist eine Bearbeitungszeit von bis zu vier Wochen realistisch.

Was tun bei Verlust?

Nichtmitglieder teilen dem Landesverband den Verlust ihres Presseausweises formlos schriftlich mit. Für den neuen Ausweis müssen sie 47,60 Euro zahlen. Falls auch das Auto-Presseschild neu ausgestellt werden muss, kommen weitere 9 Euro hinzu. Die Gebühren müssen vorab beglichen werden.

Wie bekomme ich das Autopresseschild?

Das Autopresseschild ist für Mitglieder des DJV-NRW kostenfrei und wird auf Antrag mit dem Presseausweis verschickt. Nichtmitglieder erhalten das Autopresseschild gegen eine Gebühr in Höhe von 9,00 € (inkl. MwSt.).

Wie sieht der Ausweis aus?

Der Presseausweis wird jährlich neu ausgegeben und erhält jeweils eine neue Farbe sowie die aktuelle Jahreszahl. Außerdem unterliegt er dem Geschmacksmusterschutz, um Nachahmern das Geschäftemachen zu erschweren.

Was passiert, wenn ich den Ausweis verliere?

Wird ein neuer Ausweis nach Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder wegen Änderung des Namens oder der Anschrift ausgestellt, kostet der Ersatzausweis für Nichtmitglieder 47,60 € (inkl. MwSt.). Für Mitglieder ist dieser Service kostenfrei. Bei einer Änderung muss der Original-Ausweis inkl. den neuen Daten eingeschickt werden. Bei Verlust/Diebstahl muss die Information des Verbandes durch eine Mail an zentrale@djv-nrw.de erfolgen.

Wer sind meine Ansprechpartner bei Fragen?

Die Kolleginnen aus der Mitgliederverwaltung helfen gerne weiter. Per Mail an zentrale@djv-nrw.de oder über das Telefon 0211/2 33 99-0.