Rechtsberatung und Rechtsschutz
Hilfe erhalten Festangestellte wie Freie bei allen Rechtsstreitigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit stehen.
Juristische Beratung wird insbesondere in den Bereichen Arbeitsrecht, Urheberrecht, Honorarstreitigkeiten, Steuerrecht und Sozialrecht erteilt.
Wir geben Euch Recht
Wenn eine Auseinandersetzung gerichtlich ausgetragen werden muss, stellt der DJV die anwaltliche Unterstützung über die eigenen Anwälte sicher oder vergibt die Interessensvertretung an ein externes Anwaltsbüro.
Die Kosten, die bei gerichtlichen Auseinandersetzungen anfallen (Anwaltsgebühren, Gerichtsgebühren u.a.), werden nicht über eine Versicherung bestritten, sondern aus den Mitgliedsbeiträgen des Landesverbandes gezahlt.
Die Voraussetzungen
Der DJV-NRW sichert über die Rechtsschutzordnung die einheitliche Handhabung von Streitfällen. Neben dem Procedere legt sie fest, dass Rechtsschutz nur dann erteilt wird, wenn im Einzelfall Aussicht auf Erfolg besteht. Eine weitere wesentliche Voraussetzung für die Erteilung von Rechtsschutz ist, dass sich das Mitglied zuerst an den Landesverband wendet. Wenn bereits auf eigene Faust ein Rechtsvertreter beauftragt wurde, wird kein Rechtsschutz erteilt.
Weiter gilt: Die Mitgliedschaft muss sechs Monate bestehen und das Beitragskonto ausgeglichen sein. Der Streit darf noch nicht vor einem Gericht anhängig sein, und für Streitigkeiten im Ausland wird Rechtsschutz in der Regel nicht erteilt.
Wir halten, was wir versprechen
In den vergangenen Jahren haben immer mehr Mitglieder um Rechtschutz gebeten. Arbeit- und Auftraggeber in allen Medien sind offensichtlich sehr viel häufiger als früher bereit, Ansprüche bzw. Zahlungen in Frage zu stellen bzw. zu verweigern. Die Mitglieder können darauf vertrauen, im Streitfall den DJV-NRW an ihrer Seite zu wissen.
Das Justiziariat des DJV-NRW
Ihr seid Mitglieder im DJV-NRW und arbeitet als Journalist:innen für Tageszeitungen oder Anzeigenblätter, Zeitschriften oder Rundfunk, Online-Medien, im Bildjournalismus oder in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit? Dann erhaltet Ihr Unterstützung bei allen Rechtsstreitigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit stehen.
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