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Presseausweis für Mitglieder

Der Presseausweis ist für DJV-Mitglieder kostenlos. Er wird ausschließlich an hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten ausgegeben. Als hauptberuflich gilt, wer seinen Lebensunterhalt deutlich überwiegend aus dem Ertrag journalistischer Arbeit bestreitet. Dies müssen auch Mitglieder:innen nachweisen.

Der Presseausweis ist kein Mitgliedsausweis. Deshalb müssen auch Mitglieder:innen jährlich einen neuen Antrag auf Ausstellung eines Pressesausweises stellen. Ein neues Passfoto ist in der Regel nur nötig, wenn Sie in den letzten drei Jahren keinen Presseausweis beim DJV-NRW beantragt haben oder wenn Sie ein neues Foto wünschen.

Ausnahmen gelten allerdings für Mitglieder wie Studenten, Arbeitslose, Empfänger von ALG II und Mitglieder in Elternzeit. Die Mitarbeitenden der DJV-NRW-Geschäftsstelle erklären gerne, unter welchen Bedingungen der Presseausweis erhältlich ist.

Am besten ist es, den Presseausweis-Antrag in der Geschäftsstelle bereits im Herbst einzureichen. Die fertigen Ausweise werden ab etwa Mitte Dezember verschickt. Das betrifft natürlich nicht die Ausweise, die noch nachträglich im Laufe des Geltungsjahres beantragt werden.

Bankverbindung für die Überweisung

Sparkasse Recklinghausen
Konto 90 2376 45
BLZ 426 501 50

IBAN DE 73 4265 0150 0090 2376 45
BIC WELADED1REK

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Presseausweis-FAQ

Ihre Fragen - unsere Antworten: In diesem FAQ sind die meistgestellten Fragen zum Presseausweis mit ausführlichen Antworten zusammengefasst. Und falls danach immer noch Fragen bestehen sind wir nur einen Anruf oder eine Mail entfernt und helfen gerne weiter.

Wofür ist der Presseausweis da?

Der Presseausweis darf nur für berufliche Zwecke verwendet werden. Aufgabe des Presseausweises ist es nicht, die Aufnahme einer journalistischen Tätigkeit zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Der Presseausweis soll hauptberuflichen Journalisten bei der Recherche helfen und bei ihrer Arbeit z. B. bei Behörden und Ämtern als Legitimation dienen. Er darf nur für berufliche Zwecke eingesetzt werden, darauf weist der DJV ausdrücklich hin. Wer den Presseausweis missbräuchlich benutzt, muss damit rechnen, dass der Berufsverband das Dokument einzieht. Wenn der Presseausweis-Inhaber nicht mehr hauptberuflich journalistisch tätig ist, muss er den Presseausweis außerdem unaufgefordert an den DJV zurückschicken.

Die ausstellenden Verbände DJV, dju in ver.di, BDZV, VDZ, Freelens und VDS haben sich verpflichtet, dabei strenge Richtlinien anzuwenden. Deshalb ist der Presseausweis bei Behörden, Polizei und in der Wirtschaft anerkannt.

Wer kann den Ausweis beantragen?

Der Presseausweis wird grundsätzlich nur an hauptberufliche Journalisten ausgegeben. Er muss jährlich neu beantragt werden.

An Personen, die die journalistische Tätigkeit nur nebenberuflich, gelegentlich oder unentgeltlich ausüben, kann ein Presseausweis nicht ausgestellt werden

Generell besteht kein Anspruch auf Ausstellung eines Presseausweises.

Wann soll ich den PA beantragen?

Der Presseausweis gilt nur für ein Jahr und muss jedes Jahr sowohl von Mitgliedern als auch Nichtmitgliedern neu beantragt werden. Um den Jahreswechsel herum ergibt sich aufgrund der Flut von Anträgen in der Geschäftsstelle meist eine Wartezeit. Mitglieder werden bei der Ausstellung des Presseausweises vorrangig behandelt.

Bitte senden Sie den Antrag für ihren neuen Presseausweis möglichst schon im Herbst des Vorjahres an die Geschäftsstelle!

Müssen auch Mitglieder den Presseausweis beantragen?

Müssen auch Mitglieder den Presseausweis beantragen?

Was brauche ich für Nachweise, um den Ausweis beantragen zu können?

Mit dem Antrag müssen aktuelle Nachweise über die hauptberufliche journalistische Tätigkeit eingereicht werden. Die Nachweise ersetzen nicht die Prüfung durch die Geschäftsstelle. Stichprobenmäßig können weitere Nachweise verlangt werden. Der ausschließliche Hinweis auf Online-Links ohne weitere Unterlagen als Nachweis der hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit ist grundsätzlich nicht ausreichend. Für Mitglieder ist ein aktueller Nachweis nur bei einer Änderung der Tätigkeit notwendig.

Angestellte Journalist:innen

  • Anstellungsvertrag inklusive Tätigkeitsbeschreibung sowie die aktuelle Gehaltsabrechnung oder
  • aktuelle unterschriebene Arbeitgeber-Bescheinigung, aus der die bestehende Festanstellung inkl. Stundenumfang und die Art der Tätigkeit hervorgeht

Freie Journalist:innen

  • aktueller Bescheid der Künstlersozialkasse oder
  • letztjähriger Einkommensteuerbescheid oder
  • Bescheinigung des Steuerberaters über die Höhe und die überwiegend journalistische Herkunft der Einkünfte

und

  • Honorarnachweise mindestens der letzten sechs Monate
  • sowie Umsatzsteuervoranmeldungen der letzten beiden Quartale (soweit vorhanden)

und

  • Belegexemplare (nur Print, soweit vorhanden)
  • USB-Sticks und andere Datenträger können leider nicht verwendet werden.

Volontär:innen

  • Vertrag sowie die aktuelle Gehaltsabrechnung oder
  • Bescheinigung des Arbeitsgebers über journalistischen Inhalt, Beginn und Ende des Volontariats

Rentner:innen belegen, dass ihre Einkünfte aus der freiberuflichen journalistischen Tätigkeit deutlich höher sind, als ihre sonstigen Einkünfte inkl. Rente.

Wer überwiegend im Marketingbereich tätig ist, hat keinen Anspruch auf den Presseausweis.

Studierende erkundigen sich bitte in der Geschäftsstelle des DJV-NRW über die Möglichkeit, einen Presseausweis zu erhalten.

Antragsteller in Elternzeit bekommen den Presseausweis, wenn sie eine regelmäßige journalistische Tätigkeit und ein Einkommen hieraus von mindestens 1.000 Euro pro Monat nachweisen können. Einzelne Honorarbelege reichen nicht aus.

Aus den übersandten Unterlagen muss die hauptberufliche journalistische Tätigkeit ersichtlich sein.

Muss ich ein Passfoto abgeben?

Bei Erstanträgen zum Presseausweis muss ein aktuelles Passfoto eingereicht werden, in den Folgejahren nur dann, wenn ein Austausch gewünscht wird. Das Foto kann per E-Mail an zentrale@misaificadjv-nrw.de gesendet werden. Es muss als jpg-Format eine Auflösung von 300 dpi und eine Größe von ca. 400 x 500 Pixel haben. CDs, USB-Sticks und andere Datenträger können leider nicht bearbeitet werden.

Wann bekomme ich den Ausweis / Wann wird der Ausweis verschickt?

Der Versand der neuen Ausweise erfolgt (zum Jahresende) ab Mitte Dezember. Bei Beantragung im laufenden Jahr erfolgt die Bearbeitung und der Versand so schnell wie möglich. Bis etwa März ist eine Bearbeitungszeit von bis zu vier Wochen realistisch.

Was tun bei Verlust?

Mitglieder teilen dem Landesverband formlos schriftlich mit, dass sie ihren Presseausweis verloren haben. Der Ausweis wird dann kostenlos neu ausgestellt, ebenso das Auto-Presseschild.

Wie bekomme ich das Autopresseschild?

Das Autopresseschild ist für Mitglieder des DJV-NRW kostenfrei und wird auf Antrag mit dem Presseausweis verschickt. Nichtmitglieder erhalten das Autopresseschild gegen eine Gebühr in Höhe von 9,00 € (inkl. MwSt.).

Wie sieht der Ausweis aus?

Der Presseausweis wird jährlich neu ausgegeben und erhält jeweils eine neue Farbe sowie die aktuelle Jahreszahl. Außerdem unterliegt er dem Geschmacksmusterschutz, um Nachahmern das Geschäftemachen zu erschweren.

Was passiert, wenn ich den Ausweis verliere?

Wird ein neuer Ausweis nach Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder wegen Änderung des Namens oder der Anschrift ausgestellt, kostet der Ersatzausweis für Nichtmitglieder 47,60 € (inkl. MwSt.). Für Mitglieder ist dieser Service kostenfrei. Bei einer Änderung muss der Original-Ausweis inkl. den neuen Daten eingeschickt werden. Bei Verlust/Diebstahl muss die Information des Verbandes durch eine Mail an zentrale@djv-nrw.de erfolgen.

Wer sind meine Ansprechpartner bei Fragen?

Die Kolleginnen aus der Mitgliederverwaltung helfen gerne weiter. Per Mail an zentrale@djv-nrw.de oder über das Telefon 0211/2 33 99-0.