Deutscher Journalisten-Verband Landesverband Nordrhein-Westfalen
Faire Bezahlung? Komma inne Pötte, Funke!
Tarifflucht bei Funke: FAQ, Tipps für Kolleg:innen, Aktionsmaterial und wichtige Adressen

DJV bei Funke: Ohne Tarif geht alles schief!

Der Austritt von Funke aus dem Arbeitgeberverband kann gravierende Auswirkungen auf alle Funke-Beschäftigten in NRW haben. Der Austritt aus dem Arbeitgeberverband heißt Tarifflucht. Das heißt, dass die Tarifverträge enden, wenn sie nicht wieder in Kraft gesetzt werden. In tarifgebundenen Zeitungsverlagen wird meist deutlich mehr verdient, als bei nicht tarifgebundenen, obwohl bei letzterem meist längere Arbeitszeiten gelten. Hier gibt's alle Infos dazu, was Tarifverträge sind, wieso diese so wichtig sind und was wir bei Funke tun müssen, um sie zurück zu bekommen. Derzeit touren wir durch Eure Redaktionen und stellen unsere Kampagne zur Tarifflucht vor. Hier findet Ihr zugehöriges Online-Material für Mailings und Social Media sowie Tipps dazu, wie Ihr Print-Material (Plakate, Postkarten & Aufkleber) bestellen könnt. Es geht um Euer Geld und Eure Arbeitsbedingungen, bringt Euch also unbedingt ein. Vielleicht plant Ihr ja gerade eine Aktion mit Kolleginnen und Kollegen? Dann seid Ihr hier genau richtig! 

Ergebnis der Versammlungen von WAZ, NRZ, WP und FUNKE Medien - Wie es jetzt weitergeht

DJV und ver.di haben von den Funke-Mitarbeiter:innen in NRW den klaren Auftrag erhalten, den Arbeitgeber zu Tarifverhandlungen aufzufordern. Am Dienstag (30.1.) hat sich über die Hälfte der Mitarbeiter:innen der Westfalen Post (50 Personen) auf Einladung der Gewerkschaften (vor allem DJV) versammelt, und einstimmig für einen Tarifvertrag bei Funke gestimmt. Am Donnerstag (1.2.) haben es ihnen die Kolleg:innen von WAZ, NRZ und Funke Medien in einer Versammlung, zu der rund 90 Kolleg:innen kamen, gleichgetan. Ich danke allen Kolleg:innen für ihre Teilnahme und die klare Entscheidung, mit der ein wichtiges Zeichen auch an den Arbeitgeber gesetzt wurde. Teilweise wurden sehr weite Anfahrten in Kauf genommen. Gefreut haben mich auch die zahlreichen E-Mails von denen, die nicht kommen konnten, aber Ihre Unterstützung übermittelt haben. Herzlichen Dank auch an alle, die sich auf den Versammlungen oder in den letzten Monaten entschieden haben, Gewerkschaftsmitglieder zu werden.

Wie geht es jetzt weiter? Die Gewerkschaften werden Ihre Mitglieder jetzt kurzfristig einladen, um Tarifkommissionen zu wählen. Dann werden Forderungen aufgestellt und dem Arbeitgeber übermittelt.

Downloadbereich

Ladet Euch Sharepics für die sozialen Netzwerke laufend aktualisierten Datei-Liste herunter. Möchtet Ihr kostenfrei Plakate, Poskarten und Aufkleber bestellen? Dann schickt uns eine E-Mail mit Eurer Adresse an information@djv-nrw.de.

Wir sind für Euch da.

Anliegen zu den Verhandlungen?
Dann schreibt uns oder ruft an.

Geschäftsführer

Volkmar Kah
volkmar.kah@djv-nrw.de
(0211) 233 99-0

Justiziar

Christian Weihe
christian.weihe@djv-nrw.de
(0211) 233 99-40

FAQ: Tarifverträge – Die Basics

Was sind Tarifverträge?

Tarifverträge regeln die wichtigsten Eckpunkte eines Arbeitsverhältnisses. Wie hoch ist mein Gehalt? Bekomme ich Weihnachts- und Urlaubsgeld? Wie lange muss ich arbeiten? Müssen Überstunden bezahlt werden? Wie viele Urlaubstage habe ich? Bekomme ich eine betriebliche Altersversorgung? Solche Fragen beantworten Tarifverträge. Von ihnen kann nicht zum Nachteil für Arbeitnehmer:innen abgewichen werden.

Welche Arten von Tarifverträgen gibt es?

  • Flächentarifverträge werden durch Arbeitgeberverbände für eine Vielzahl von Unternehmen mit den Gewerkschaften abgeschlossen.
  • Haustarifverträge werden von einem einzelnen Arbeitgeber mit den Gewerkschaften abgeschlossen.
  • Anerkennungstarifverträge sind Haustarifverträge, die auf den Inhalt eines Flächentarifvertrages Bezug nehmen.
  • Gehaltstarifverträge, wie der Name schon sagt, regeln die Vergütung. Ihre Laufzeit ist oft kürzer, damit regelmäßige Gehaltserhöhungen möglich sind.
  • Allgemeinverbindliche Tarifverträge gelten für alle Unternehmen einer Branche, egal, ob diese im Arbeitgeberverband sind oder nicht. Solche Tarifverträge gelten auch zwingend für Nicht-Gewerkschaftsmitglieder.
  • Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung erfolgt durch das Bundesarbeitsministerium oder ein Landesarbeitsministerium.

Wer macht die Tarifverträge?

Tarifverträge werden zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften abgeschlossen. Tarifverträge gelten nur für die Unternehmen, die Mitglied in dem Arbeitgeberve band sind, der den Tarifvertrag unterschrieben hat. Die Tarifverträge gelten für die Mitarbeitenden, die Mitglied in der vertragsschließenden Gewerkschaft sind. Auch Nicht-Gewerkschaftsmitglieder profitieren von den Tarifverträgen, da diese fast immer auf alle Arbeitnehmer:innen angewendet werden. Nur Gewerkschaftsmitglieder genießen allerdings 100-prozentigen Schutz durch die Tarifverträge. Bei allen anderen können die Bedingungen verschlechtert werden.

Wieso sind Tarifverträge so wichtig?

Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, dass Tarifbeschäftigte 11 % mehr verdienen als Nicht-Tarifbeschäftigte. Die Erfahrung zeigt, dass bei Tageszeitungsverlagen die Gehaltsunterschiede zwischen tarifgebunden und nicht tarifgebunden Arbeitnehmer:innen oft deutlich mehr als 20 % betragen.

Obwohl Tarifbeschäftigte mehr verdienen, arbeiten sie oft kürzer. Bei Tageszeitungen sehen die Tarifverträge 36,5 Stunden pro Woche vor. Bei den kaufmännischen Angestellten sind es 35 Stunden pro Woche. Die Arbeitsverträge bei tariflosen Verlagen basieren häufig auf einer 40-Stundenwoche.

Welche Vorteile haben Tarifverträge?

  • Stärkere Verhandlungsposition: Gewerkschaften haben eine bessere Verhandlungsposition als einzelne Arbeitnehmer:innen. Wenn viele Mitarbeitende gemeinsam unterstützt und organisiert durch Gewerkschaften Regeln durchsetzen, haben sie bessere Erfolgsaussichten als einzelne Arbeitnehmer:innen.
  • Regelmäßige Gehaltssteigerung: Die Gehälter von tarifgebundenen Arbeitnehmer:innen steigen automatisch. Das liegt nicht nur daran, dass Gewerkschaften regelmäßig Gehaltssteigerungen verhandeln. Tarifverträge sehen zudem  auch dann regelmäßige Steigerungen vor, wenn man eine gewisse Zeit im Unternehmen beschäftigt ist. Ohne Tarifbindung gibt es solche automatische Steigerungen nicht.
  • Transparenz: Tarifverträge schaffen Transparenz und Gleichbehandlung. Tarifgehälter orientieren sich an objektiven Maßstäben wie Betriebszugehörigkeit. Gutsherrenart und intransparente Kriterien bleiben außen vor.
  • Bessere Stimmung: Wer seine Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge selbst mitgestalten kann, ist motivierter und damit auch produktiver.

Welche Tarifverträge gelten bei Funke in NRW?

Tarifgebunden sind die Arbeitnehmer:innen von WAZ, NRZ und Westfalenpost. Es gibt jeweils getrennte Tarifverträge für die kaufmännischen Angestellten, das heißt die Assistent:innen und die Redakteur:innen. Für beide Bereiche gelten jeweils ein Mantel- und ein Gehaltstarifvertrag. Für die Redakteur:innen gilt zudem der Tarifvertrag für die Altersversorgung, der das Presse-Versorgungswerk regelt.

Was bedeutet Tarifflucht bei Funke in NRW?

Funke ist zum 31. Dezember 2022 aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten. Damit endet die Tarifbindung der NRW Titel aber nicht zum 31. Dezember 2022. Sie endet erst, wenn der jeweilige Tarifvertrag gekündigt wird. Die Flächentarifverträge für Redakteur:innen und kaufmännische Angestellte können nur vom Verlegerverband BDZV oder von den Gewerkschaften DJV und ver.di gekündigt werden. Die Gehaltstarifverträge können nicht vor dem 30.04.2024 gekündigt werden. Die Manteltarifverträge haben keine Mindestlaufzeit mehr. Der Tarifvertrag für die Altersversorgung von Redakteur:innen an Tageszeitungen ist für allgemein verbindlich erklärt worden. Auf diesen hat die Tarifflucht keine Auswirkungen.

Wie kann die Tarifflucht rückgängig gemacht werden?

Am einfachsten wäre es, Funke geht zurück in den Arbeitgeberverband. Leider ist davon im Moment nicht auszugehen. Ein realistisches Ziel wäre ein Anerkennungstarifvertrag zwischen Funke, NRW und den Gewerkschaften, der auf die Inhalte der Flächentarifverträge verweisen würde. Ein solcher Tarifvertrag kann nicht allein durch Verhandlungen erzielt werden. Viele Mitarbeitende müssen zum Streik bereit sein.

Wie viel Zeit bleibt den Arbeitnehmer:innen noch?

Auch wenn der Gehaltstarifvertrag noch bis ins Jahr 2024 läuft, sollte auf keinen Fall gewartet werden bis der Tarifvertrag endet, ansonsten droht eine tariflose Zeit. Deshalb sollte schon früher mit Verhandlungen begonnen werden.

Werden sich die Arbeitsbedingungen ohne Tarifverträge verschlechtern?

Die Geschäftsführung hat erklärt, dass sich für den jetzigen Mitarbeiterstamm die Arbeitsbedingungen nicht verschlechtern werden. Die Erfahrung bei anderen Verlagen zeigt, dass Arbeitgeber solche Versprechungen sehr oft nicht lange durchhalten. Die durch die Tarifflucht gewonnene Flexibilität wird letztendlich auch genutzt werden. Dies gilt nicht nur für Neueinstellungen, sondern oft auch für viele Alt-Beschäftigte. Auf jeden Fall würde es bald verschiedene Gruppen im Unternehmen geben, die unterschiedlich lange arbeiten und stark abweichende Gehälter bekommen. Dies würde auf jeden Fall Neid und Unzufriedenheit schüren.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?

Christian Weihe, Justiziar DJV-NRW
christian.weihe@djv-nrw.de,
Telefon: 0211 23 399-34


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Der Tarif für Alle bis 35
Durchstarten im DJV

Eure Interessen stehen bei uns im Mittelpunkt. In Notsituation sind wir für Euch da. Wir schaffen Tarifverträge, damit Ihr den Lohn und die Arbeitsbedingungen erhaltet, die Euch zustehen. Im DJV-NRW könnt Ihr Euch ein Netzwerk aufbauen mit Kontakten, die Euch im Job weiterhelfen. Überzeugt? Dann nutzt doch unseren Durchstarten-Tarif. Der richtet sich an Studierende, Volontär:innen und Berufsanfänger:innen bis 35 Jahren. Euer Beitrag liegt monatlich bei 9,90 Euro, begrenzt auf eine Laufzeit von zwölf Monaten ab Beginn. Jetzt eintreten!

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